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Gerd Kirchhübel
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Gerd Kirchhübel                                                                                                                        Bergstraße 22                                                                                                                          01896 Pulsnitz                                                                                                                          Tel.: 035955/41191      

An die Stadträte der Stadt Pulsnitz                                                                                              Am Markt 1                                                                                                                                01896 Pulsnitz                                                                                                                     

26.06.2008

Antrag zur Bestimmung von Ortsteilen der ehemaligen Ortsteile Pulsnitz Meißner Seite und Böhmisch Vollung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister und                                                                                     sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

hiermit stelle ich den Antrag, die ehemaligen Ortsteile Pulsnitz Meißner Seite und Böhmisch Vollung wieder zu Ortsteilen zu bestimmen. Ob ein Ortschaftsrat gewünscht wird oder nicht, kann erst nach den ersten Ortsteileinwohnerversammlungen nach § 22 SächsGemO eingeschätzt werden. Leider wird das Bilden von Ortsteilen und Ortschaftsrat nur von der Seite gesehen, dass es dadurch zu einem Einmischen in die Stadtpolitik kommen könnte. Doch gerade das Gegenteil wird damit erreicht, nämlich, das Ergänzen der Stadtpolitik. In meinen weiteren Ausführungen lasse ich den Ortschaftsrat außer Acht, da es eine Entscheidung der Einwohner der beiden zukünftigen/ehemaligen Ortsteile ist.

Im Staatsarchiv Dresden mit Datum, Kamenz 22. Juni 1948, findet man u.a. nur den Hinweis: „…An sämtliche Abteilungen des Landkreisamtes. Betr.: Zusammenschluß von Pulsnitz und Pulsnitz MS. Nachdem die Stadt Pulsnitz bereits seit 1945 im wesentlichen eine Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Pulsnitz MS. bildet, wurde der Zusammenschluß der beiden Gemeinden zu einer einheitlichen Gemeinde Pulsnitz mit Wirkung vom 1.4.48 durch den Landtag beschlossen. Ab sofort ist deshalb sämtlicher Schriftverkehr, sofern dies noch nicht geschieht, nur noch an die Stadt Pulsnitz zu richten. Statistische Erhebungen, die noch die Trennung in Pulsnitz und Pulsnitz MS. aufweisen, sind zusammenzufassen.…“ Es wurde 1948 nur die Ortschaft Pulsnitz MS aufgelöst und nicht die Ortsteile Pulsnitz Meißner Seite und Böhmisch Vollung. Leider wurden die Ortsteile Pulsnitz Meißner Seite und Böhmisch Vollung nach 1990 als Ortsteile aufgelöst.

Ich möchte nicht nur die Ortsteile zurück, weil diese im täglichen Leben mir ständig wieder begegnen, so z.B. im Grundbuch und in Landkarten, sondern weil die Bestimmung von Ortsteilen auch rechtlich vorgeschrieben ist. Ortsteil bedeutet für mich aber auch zu etwas zu gehören und sich täglich damit auseinander zu setzen, sowie dafür mit verantwortlich zu sein!  Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, dass wir diese geschichtlich gewachsenen Ortsteilnamen wieder verwenden. 

Begründung:

Da die Stadt Pulsnitz keinen bestätigten Flächennutzungsplan und nicht überall Bebauungspläne hat, gilt der § 34 Baugesetzbuch (BauGB) für den Innenbereich. Der § 34 (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) setzt voraus, dass es Ortsteile gibt. Ortsteile müssen z.B. sein, damit es nicht zu ungewollten Splittersiedlungen kommt, so auch in der Kommentierung zum BauGB von Battis/Krautzberger/Löhr, 6.Auflage. Ortsteile werden auch deshalb benannt, um das Ortsübliche festzusetzen. Werden in Pulsnitz Stadt Ortsteile nicht wieder bestimmt, dann kann es zu einer Bebauung kommen wie im Stadtinneren z.B. die Höhe betreffend! Der Bauherr kommt damit durch, da das Grundgesetz beachtet werden muss, nämlich die Gleichbehandlung innerhalb der Stadt. In den Bundesverwaltungsgerichtsurteilen der letzten Jahre kann man dies nachlesen.

In der Mustervereinbarung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Vereinigung der Gemeinden A, B und C zur Gemeinde G vom 22.11.1994 (Az. 24-2201.4/11) steht u.a.: „…§ 3 Abs.2 Der Ortscharakter, das örtliche Brauchtum sowie das kulturelle Leben in den Vereinigten Gemeinden sollen erhalten bleiben und sich auch weiterhin frei und ungehindert entfalten können.…“   

Ich gehörte zu den ausgewählten Kreisräten, die den Partnerlandkreis Alzey-Worms im April dieses Jahres besuchen durften. Dort habe ich gesehen, wie sich kleine Ortschaften und Ortsteile entfalten konnten. Voller Stolz wurde uns berichtet vom Landrat angefangen bis zu den Bewohner von dem Erreichten. Dies war natürlich nicht in einem Jahr möglich und Arbeitslosigkeit sowie die Begleiterscheinungen gab es da genauso. Der Unterschied zu uns ist der, dass die Probleme dort offen beim Namen genannt wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Kirchhübel 

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