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Wer es bis hierher geschafft hat, kann lesen und denken. Sicherlich auch rechnen. Ich hoffe, Sie haben etwas Zeit mitgebracht, damit Sie das Folgende nachvollziehen können.

Den KreisrätInnen wurde dieses Kurzgutachten „Kalkulation der Abfallgebühren für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2012 LK Bautzen“, zur Verfügung gestellt (siehe PDF Datei). Zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes hätten die KreisrätInnen Einsicht in die Anhänge zum Kurzgutachten nehmen können. Ich war selbst Kreisrat im Ex-Landkreis Kamenz und kann einschätzen, ob man wirklich die Zeit dazu hätte. Alle KreisrätInnen, welche bei einer Kommune beschäftigt sind, können praktisch davon keinen Gebrauch machen, weil in der Regel die Kommunen die gleichen Öffnungszeiten haben, wie der Landkreis (LK). Meist werden die Gutachten in einer gescannten Form dem Auftraggeber übergeben. Wenn sie doch in Papierform übergeben werden, stellt es heute kein Problem dar, sie zu scannen; weder zeitlich noch technisch.

Endversion-Gutachten-Kalkulation-Bautzen-(2011- 2012) pdf
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Nun überlegen Sie, ob Sie an Stelle der KreisrätInnen des LK Bautzen in der Lage gewesen wären, mit nur diesem Kurzgutachten für die Variante B zu stimmen, was die Mehrheit der KrisrätInnen des LK Bautzen am 21.06.2010 getan haben. Hier nun das, was ich u.a. bemängelt habe und warum die Kreisräte nicht in der Lage waren, eine ordentliche Entscheidung zu treffen. In dem Kurzgutachten ist hauptsächlich die Hauptvariante A betrachtet worden, z.B. in den Tabellen 5 (Seite 45 bis 52), 7, 8, 10, 11 und 12. Es fehlt hier Variante B. Auf Seite 69 findet man sogar den Hinweis, dass die Hauptvariante B in dem Fall noch zu berechnen ist:

„…Anmerkung: Die hier aufgeführten Mischäquivalente für Restabfall gelten nur für die Hauptvariante A (8 Mindestentleerungen Restabfallbehälter).Für die Hauptvariante B sind diese neu zu berechnen.…“

Laut Abfallgebührensatzung des LK Bautzen, welche so (siehe PDF Datei) den Kreisräten zum Beschluss vorlag, gibt es 9 Gebührenarten (§ 2 Abs. 1).

Abfallgebührensatzung nach Variante B.pdf
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Im Kurzgutachten können Sie nicht bei jeder Gebührenart z.B. die genaue Anzahl der Bediensteten des LK Bautzen zuordnen. Es fehlen im Kurzgutachten die jeweiligen Entgelte und die Angaben: wer zahlt was für welche Leistung? Es muss jede Gebührenart extra berechnet werden, da muss auch alles genau angegeben werden. Es darf nicht nur eine Summe eingestellt werden, sondern es muss nachzuvollziehen sein, wie man zur Summe kommt und was darin enthalten ist.

 

Diese Unterlagen hatten die Kreisräte nicht zur Verfügung!

(ich habe sie aus der Gerichtsakte) 

Der Landrat Herr Harig hatte das Gericht mit Schreiben vom 26.10.2011 aufgefordert, dass ich die „Gesamte“ Abfallkalkulation des LK Bautzen und die RAVON Kalkulation 2011-2012 (siehe LRA Akten verweigert, Ansicht hier...) nicht einsehen darf. Damit wurde gegen den § 100 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) verstoßen. Auf Grund dieses Absatzes haben alle Beteiligten das Einsichtsrecht. Nach § 100 Abs. 2 VwGO kann ich diese Unterlagen sogar kopieren lassen.

RAVON Kalkulation (2009 bis 2011) und Änderung der Entgeltordnung und der Gebührensatzung .pdf (weiter als RAVON Kalkulation)
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Auf Seite 2 der RAVON Kalkulation finden Sie, auf der Seite oben, dass bis 31.12.2011 nur 95.000 Tonnen (Mg) Müll an die T.A. Lauta geliefert werden sollten. Unten auf dieser Seite, die Entgelte, welche von 2009 bis 2011 an die T.A. Lauta zu zahlen sind, z.B. für das Jahr 2011 Brutto 138,82 EUR/Mg. In der Anlage 1.3, Seite 1, Konto/Bezeichnung, unter 5. finden Sie bei Entsorgungsentgelt T.A. Lauta gesamt EUR, die Summe von 13.245.500. Um zu der Summe zu kommen, muss man nur 95.000 MG X 138,82 EUR/Mg zu nehmen und da kommt bei mir eine Zahl von 13.187.900 € heraus und nicht 13.245.500 €. Das sind 57.600 € mehr über die Maximalsumme von 100%. Zufall? Nein auch 2009 und 2010 ist man über der Maximalsumme.

In der gesamten RAVON Kalkulation finden Sie Angaben, dass in die Kalkulation für den Restmüll Summen für die Deponien mit eingerechnet wurden. Dass dies so ist, hat der „Neue Abfallchef des LK Bautzen“ in der mündlichen Verhandlung am 23.07.2013 vor der 2. Kammer des VG Dresden bestätigt.

Es kommt doch aber gar kein Restmüll auf die Deponie!!!

Der Restmüll wird eingesammelt und kommt zur T.A. Lauta zur Verbrennung. Auf der Internetseite der T.A. Lauta finden Sie, dass die Schlacke und das Metall zu Geld gemacht werden. 17.700 t Rauchgasreinigungsrückstände werden nach Sachsen-Anhalt und Hessen gebracht. (Ansehen hier...)

Soll hier für Luft bezahlt werden, die auf der Deponie ist?

 

Das ist die Tabelle 5 Variante B vom Anhang der Kurzkalkulation als Auszug. Auszug, weil ich von den 3 Blättern nur die linke Seite gescannt habe.

Auszug Anhang Abfallgebührenkalkulation (2011-2012)  pdf
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Das ist eine der Tabellen, welche im Kurzgutachten fehlte. Schauen Sie sich im Kurzgutachten die Tabellen 5 Variante A (Seite 45 bis 52) und nun die Variante B an.

Hätten Sie ohne diese Tabelle B entscheiden können? Ziehen Sie die Zahlen für das Jahr 2011 Ausgabeposition 16 (Sperrmüll) und 58 (Restmüll) zusammen, dann haben Sie die Gesamtsumme (Entgelt), welche an die T.A. Lauta zu zahlen ist. Wieso ist bei Variante A die Gesamtsumme 9.550.513 € und Variante B  8.967.785 €, wenn sich da die Entgeltzahl von 138,82 €/t nicht verändert und es sich um die gleiche Summe an Tonnen handelt, welche der Landkreis Bautzen aufzubringen hat? Um herauszubekommen, wie viele Tonnen für den Landkreis kalkuliert wurden - für die aktuelle Variante B - teile ich die 8.967.785 € durch 138,82 €/t und erhalte rund 64.600 Tonnen. Damit würden auf den Landkreis Görlitz nur 35.400 Tonnen entfallen, damit man auf die von der T.A. Lauta vereinbarten  95.000 Tonnen kommt? Es müsste aber auf jeden Landkreis etwa die Hälfte kommen! 

Noch lustiger wird das Jahr 2012! Da hätte eine steigende Tonnenzahl und damit Gesamtkostenzahl kalkuliert werden müssen, da nun der RAVON 110.000 Tonnen an die T.A. Lauta liefern musste. Wieso kommt man da auf eine niedrigere Summe als 2011? Dazu kommt noch, dass man an die T.A. Lauta 5 €/t Netto  mehr bezahlen musste.

Wenn die Kreisräte alle Unterlagen gehabt hätten, hätte es auch mindestens Einen gegeben, der dies auch (wie ich) festgestellt hätte, oder?

 

 

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