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Mittwoch 15. Februar 2012 (Sächsische Zeitung/sz-online)

Müllermilch soll endlich aufforsten    

Zum Beitrag „Theo Müller steht wieder unter Strom“ (SZ vom 4./5.2) schreibt unser Leser Gerd Kirchhübel aus Pulsnitz:                                                                                                                       Noch hat Herr Müller keine Genehmigungen für den Bau seines Gaskraftwerkes in der Tasche. Beim Müllkraftwerk war er auch so überzeugt. Es gab aber keinen überschüssigen Müll. Der im Umland reicht nicht mal für die Müllverbrennungsanlage in Lauta. Die vorgelegten Baupläne entsprachen aus meiner Sicht nicht dem erforderlichen technischen Stand, und es hätte wohl auch mit Sicherheit keine Genehmigung für das Müllkraftwerk gegeben. Die technischen Angaben, welche am 25.Januar vor dem Gemeinderat Wachau zum nun geplanten Gas- und Dampfturbinen- Heizkraftwerk auf dem Gelände in Leppersdorf zum Vortrag kamen, sagen aus meiner Sicht noch gar nichts aus. Herr Müller hat gut hundert Millionen Euro Förderungen bekommen, drückt sich aber, knapp 5,2 Hektar Wald wiederaufzuforsten, und es fehlen auch die Maßnahmen/Ersatzflächen für die versiegelte Fläche in Leppersdorf, die durch unterschiedliche Bebauung entstanden ist. Ich schätze, da kommt noch eine Fläche von 25 bis 30 Hektar dazu – und da reden wir noch nicht von seinen jetzigen Plänen.  

 

09. Februar 2011 (Sächsische Zeitung/sz-online) von Ines Klein

Müllermilch macht Dampf

Wenn heute die Mitglieder des Wachauer Gemeinderates zusammensitzen, wird auch wieder Martin Gumpp unter den Gästen sein. Der Projektleiter von Sachsenmilch verfolgt seit vielen Wochen immer dann aufmerksam die Treffen der Gemeinderäte, wenn es um das Bauleitverfahren für das Gewerbegebiet in Leppersdorf geht. Genau das steht heute auf der Tagesordnung. Müllermilch will und muss weiter wachsen. Doch dafür müssen die Pläne geändert werden. Im Osten soll eine 5,2 Hektar große und im Westen eine 31 Hektar große Fläche dazukommen. Dafür wird an einigen Stellen Wald weichen müssen. Betroffen sind auch Flächen, auf denen die Hölzer erst vor wenigen Jahren angepflanzt worden. Nicht jeder Gemeinderat ist mit den Plänen einverstanden. Falk Hanitzsch (Gesunde Zukunft/Offene Bürgerliste) fordert Müllermilch auf, erstmal alle Bäume für die bereits beendeten Baumaßnahmen zu pflanzen. Martin Gumpp verwies auf das noch anhängige Gerichtsverfahren. Müllermilch habe alle Auflagen bereits erfüllt, sagte Wachaus Bürgermeister Veit Künzelmann (CDU). Strittig seien einzig noch Waldumwandlungsauflagen, die aus den Zeiten stammen, in den die Südmilch am Standort Leppersdorf investiert hat. Für die jetzt geplanten Baumaßnahmen wird schon nach Ausgleichsflächen gesucht. Sie sollen in der Gemarkung Leppersdorf liegen. So ist unter anderem geplant, eine über zwei Hektar große Streuobstwiese anzupflanzen. …

Wachau: Teures Nachspiel                                                                           DNN  23.11.2009 

Kraftwerk verursacht 100.000 Euro Miese

Der von Müllermilch abgeblasene Kraftwerksbau in Leppersdorf reißt ein tiefes Loch in die Gemeindekasse. Nach Angaben von Bürgermeister Veit Künzelmann (CDU) bleibt die Kommune auf Kosten von annähernd 100 000 Euro sitzen. Zur Erinnerung: Der Milchriese wollte ursprünglich ein Ersatzbrennstoff- Kraftwerk bauen. Darin sollten jährlich bis zu 300 000 Tonnen vorsortierter Müll verbrannt und dabei Strom und Dampf erzeugt werden. Dafür bedurfte es eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, um Baurecht zu schaffen. Diesen, samt Umweltbericht, gab die Gemeinde in Auftrag. Parallel dazu entstanden Kosten für ein toxikologisches Gutachten, für Beratungsleistungen des Hamburger Umweltexperten Klaus Koch und für die juristische Begleitung durch Rechtsanwalt Prof. Hans- Jörk Birk. Künzelmann räumte auf Anfrage dieser Zeitung ein, dass kein Vertrag existiert, der den Milchriesen zur Kostenübernahme verpflichtet. Bei seinem Amtsantritt 2008 waren viele Dinge praktisch schon am Laufen, erklärt Künzelmann.Üblicherweise wird die Kostenübernahme bei solchen Vorhaben zwischen Gemeinde und dem Nutznießer in einem Durchführungsvertrag geregelt. Um auf Nummer sicher zu gehen, geschieht dieses, bevor die Gemeinde in Vorleistung geht. Im Fall Leppersdorf war es offensichtlich nicht so. Zu allem Überfluss zogen sich dann auch noch die Vertragsverhandlungen mit dem Milchriesen in die Länge. Einer der Knackpunkte war unter anderem die Festlegung der Grenzwerte für die Rauchgasreinigung. Hier wollte die Gemeinde auf Anraten der Gutachter die Toleranzgrenze für Stickoxide halbieren (DNN berichteten). Das Ende vom Lied ist bekannt. Müllermilch machte im Frühjahr urplötzlich einen Rückzieher und setzt inzwischen auf Stromlieferungen und eigene Energieerzeugung mittels Biomasse. Unklar ist, wer für den Schaden der Gemeinde aufkommt. Die Debatte dazu steht im Gemeinderat aus. wp    

 

ZDF Blickpunkt 22.11.2009 12.47 Uhr              Aufreger

Bautzen ist schön. Bei dem Landratsamt allerdings hat ein Bürger eine unschöne Erfahrung machen müssen. 

Vielen Dank für nichts

Aufregung um Amtsbescheid. Wer gegen einen Amtsbescheid Widerspruch einlegt, muss sich manchmal auf Ärger einstellen. Diese Erfahrung hat jedenfalls ein Bürger aus Sachsen machen müssen. Es war eine kostspielige Erfahrung: knapp 700 Euro teuer. Der Blickpunkt berichtet an diesem Sonntag im Aufreger darüber. Landkreis Bautzen. Hier hat der Bürger Gerd Kirchhübel lernen müssen, was eine Harke ist. Das kostet ihn 676,88 Euro. Was war passiert? Kirchhübel hatte beim Landratsamt Bautzen Widerspruch gegen einen geplanten Kraftwerksbau eingelegt. Das Landratsamt hat diesen Widerspruch abgeschmettert. Und dann eine Rechnung geschickt. Denn so eine Widerspruchs-Bearbeitung ist nicht umsonst. Also: 676,88 Euro.  676,88 Euro - für nichts. Das ist an sich schon ein ziemlich frecher Betrag. Der Clou aber ist: Der Widerspruch ist gar nicht bearbeitet worden. Die Leute im Landratsamt befanden nämlich, dass Bürger Kirchhübel gar nicht berechtigt sei, einen Widerspruch in dieser Sache einzulegen. Also wurde ungeprüft entschieden. Eigentlich unglaublich. Das Landratsamt macht sich keine Arbeit. Null. Nix. Schickt aber solch eine gesalzene Rechnung. 

 

Samstag, 21. November 2009 (Sächsische Zeitung/sz-online)

Müllermilch-Bau: Streit um Widerspruchs-Gebühr Sonntag im ZDF

Obwohl das Landratsamt den Widerspruch eines Bürgers gar nicht bearbeitet hat, soll er dafür bezahlen. “Willkür!“, kontert der. Weil er sich in der sogenannten Umweltverträglichkeitsprüfung für das bis vor kurzem geplante Müllermilch-Müllkraftwerk in Leppersdorf mit Einsprüchen zur für den Bau notwendigen Waldumwandlung zu Wort gemeldet hatte, soll der Pulsnitzer Gerd Kirchhübel jetzt knapp 700 Euro Bearbeitungsgebühr ans Landratsamt in Bautzen zahlen. Und zwar dafür, dass das Amt ihm mitteilte, dass er zu Einsprüchen gar nicht berechtigt sei und diese deshalb abgelehnt werden. Ungeprüft abgelehnt werden wohlgemerkt. Eine Bearbeitungsgebühr für keine Bearbeitung…
Nachdem die SZ nun über den Widerspruch Kirchhübels und dessen Auftritt in der Fragestunde der jüngsten Kreistagssitzung berichtet hatte, nimmt sich nun auch das ZDF in seiner am morgigen Sonntag laufenden Sendung „Blickpunkt“ des Themas an.
Dort wird Kirchhübel dann noch einmal erklären, dass er das Ganze als „reine Willkürmaßnahme“ des Landratsamtes sieht. Im Amt kontert man: Kirchhübel sei im konkreten Fall tatsächlich nicht zum Widerspruch berechtigt gewesen. Und wenn keine persönlichen Rechte des Klägers verletzt werden, müsse die Behörde auch keine inhaltliche Prüfung dessen Widerspruchs vornehmen, so Kreissprecherin Sabine Rötschke.
Warum Gerd Kirchhübel dann allerdings zuvor vom Landratsamt Bautzen sogar zur öffentlichen Anhörung über die Waldumwandlung im Kraftwerksverfahren nach Leppersdorf eingeladen worden war, erscheint dann doch verwunderlich. „Ich hatte die Teilnehmerkarte 1183…“, so Kirchhübel kopfschüttelnd. (SZ/JF)
„Blickpunkt“ läuft am Sonntag ab 12.47Uhr im ZDF

 

Gerd Kirchhübel * Bergstraße 22 * 01896 Pulsnitz * Tel. 035955/41191 * Datum 20.11.2009

Pressemitteilung

Wahrheitsliebende Behörde! 

Laut öffentlicher Bekanntmachung des Landkreises Bautzen, in dessen Amtsblatt vom 24.10.2009 auf Seite 6, kann gegen den bekannt gemachten Änderungsbescheid innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Änderungsbescheid wurde zum Bescheid (Seite 5 des Amtsblattes) für die Waldumwandlung mit Umweltverträglichkeitsprüfung, zum Bau eines Umspannwerk und Rückhaltebecken für die Sachsenmilch Anlagen Holding AG in Leppersdorf, erlassen. Dieser Änderungsbescheid war notwendig, weil, offiziell: „Die Auflagen in Nr. 1.2.1 und Nr. 1.2.2 des Bescheides vom 19.06.2009 waren zu berichtigen.“ Übersetzt heißt dies, es mussten die falschen Orts- und Flächenangaben durch die tatsächlichen ersetzt werden. Warum die „Müllerfachleute“ dies falsch beantragt haben, findet man leider in keinen mir vorgelegten Unterlagen. Noch kann jeder Betroffene Widerspruch einlegen. Betroffene sind u.a. alle, die eine Einladung zum Erörterungstermin zur Waldumwandlung am 17.03.09 hatten. Ich hatte die Teilnehmerkarte 1183. Jedoch praktisch geht dies zum Teil beim Umspannwerk nicht, da der Wald bereits gerodet ist. Da das Landratsamt Bautzen mit Datum 13.10.2009 den Sollfortverzug zum Bau des Umspannwerk, hinter den Rücken der Betroffenen, genehmigt hatte. Warum steht dies nicht im Amtsblatt? Auch eine gerichtliche Aussetzung (Aufschiebung der Maßnahme) wäre nutzlos, wenn man diese erhalten würde. „Soll Müller die Bäume wieder annageln?“Fazit: Das Landratsamt gaukelt uns vor, wir könnten von unseren Rechten Gebrauch machen, was mit der Genehmigung nicht mehr geht. Dazu ist man noch so unehrlich, dies offen zuzugeben. Sie haben aber so viel Demokratieverständnis, dass es die Einwohner des Landkreises Bautzen bezahlen dürfen: „2. Die Kosten des Änderungsbescheides trägt der Landkreis Bautzen.“

Gerd Kirchhübel  

                                                                      

Samstag, 14. November 2009 (Sächsische Zeitung/sz-online)

Kreis verhindert bürgerliches Engagement

 

Leserbrief, Dr. Klaus Stanke aus Kleinröhrsdorf schreibt zum Beitrag „Kirchhübel tappt in die Gebührenfalle“ in der SZ vom 7./8.November unter anderem:
So stirbt das bürgerschaftliche Engagement! Die „Obrigkeit“ erlässt einen Bescheid für das sensible Anliegen, was Tausende auf die Straße / zum Protest brachte Waldumwandlung für Sachsenmilch. Der Bescheid enthält nachweislich Mängel und Fehler. Allein 5 von 8 Grundstücksangaben sind falsch. Ein Bürger, der sich für die Allgemeinheit und auch für sich engagiert, dem Wald was bedeutet und der Wald erhalten statt abholzen will, wendet sich gegen den öffentlich ausgelegten Bescheid. Dafür wird er mit knapp 700 Euro „Strafe“ belegt. Motto: „Halte still, die Obrigkeit weiß was sie will“, aber nicht was die Bürger als Recht empfinden. Denn eigentlich müsste sie sich bei dem „Querulanten“ nicht nur entschuldigen, sondern bedanken. Sein Widerspruch zu dem Bescheid listet dessen Mängel und unter anderem oben genannten schlimme Grundbuchfehler auf, die das Landratsamt zwangen, einen geänderten Bescheid mit erneuter Auslegung zu „verkünden“. Die Änderung kam so prompt nachdem sein Widerspruch vorlag. Wer sich gegen unnötiges Abholzen des Waldes einsetzt, den bedroht dieser Landkreis mit „Strafe“ und „Strafandrohung“. Eine schlimme Verwaltungsvorschrift wird vorgeschoben. Schlimm deshalb, weil sie sich gegen das bürgerschaftliche Engagement richtet. Schlimm erscheint auch eine Verwaltung, die fehlerhaft arbeitet die Kritiker scheinbar mit ökonomischen Druck zum Schweigen bringen will und sich nicht mit allen Mittel dafür zu engagieren scheint, den Wald für die Allgemeinheit zu schützen.

 

Samstag, 7. November 2009 (Sächsische Zeitung/sz-online)

Kirchhübel tappt in die Gebührenfalle

Der in vielen Ämtern als Dauergast – manche sagen Querulant – bekannte Pulsnitzer Gerd Kirchhübel nutzte die jüngste Fragestunde im Kreistag, um auf eine „reine Willkürmaßnahme“ des Landratsamtes aufmerksam zu machen. Dieses hatte auf einen von ihm eingelegten Widerspruch mit der üblichen Ablehnung reagiert. Und mit einem Gebührenbescheid, der sich gewaschen hat. Kirchhübel soll 676,88 Euro berappen.
Wie ist das möglich? Kirchhübel hatte sich im Verfahren zum geplanten Kraftwerksbau im Milchwerk Leppersdorf engagiert. Bei der sogenannten „Umweltverträglichkeitsprüfung“ meinte er, eine Vielzahl von Unstimmigkeiten feststellen zu können. Diese legte er in einem umfangreichen Widerspruch dem Landratsamt vor. Flurstücke seien nicht richtig bezeichnet oder falschen Gemeinden zugeordnet und mit Eigentümern über die geplanten Umwandlungen keine Absprachen getroffen worden, so Kirchhübel. Sogar rechtliche Mängel seien vorhanden. Alles zusammen machte seiner Meinung nach mindestens eine „Neuauslegung der Unterlagen“ notwendig.
Finanziell mundtot?
Ende September kam die Ablehnung und der Kostenbescheid. Kirchhübel: „Eine reine Willkürmaßnahme, ich fühle mich über den Tisch gezogen.“ Als Arbeitsloser verfüge er nur über 527 Euro Einkommen monatlich. Er habe das Gefühl, auf diese Weise„finanziell mundtot“ gemacht zu werden. „Engagement für die Interessen der Allgemeinheit könne doch nicht dazu führen, dass einem einzelnen Bürger solche Lasten auferlegt werden.“ Dies hat er auch in der Kreistagsfragestunde deutlich gemacht. Bürgerschaftliches Engagement werde auf diese Weise behindert. Letzteres weist die Behörde zurück. Pressesprecherin Sabine Rötschke: „Das liegt uns fern.“ Allerdings sei Herr Kirchhübel im konkreten Fall gar nicht zum Widerspruch berechtigt gewesen. „In dem Verfahren zur Waldumwandlung kann von ihm keine Betroffenheit geltend gemacht werden.“ Wenn keine persönlichen Rechte des Klägers verletzt werden, müsse die Behörde auch keine inhaltliche Prüfung dessen Widerspruchs vornehmen.
Landratsamt: Keine Willkür
Die Behörde sei also gesetzlich gezwungen gewesen, den Widerspruch abzulehnen und die Kosten in Rechnung zu stellen. Die Höhe werde nach dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz berechnet, das u.a. auch die Größe der umstrittenen Waldfläche in Betracht zieht. Dies habe mit Willkür nichts zu tun. Außerdem sei Kirchhübel, wie in solchen Fällen üblich, vor Erlass des ablehnenden Bescheides die bestehende Kostenpflicht zur Kenntnis gegeben worden, mit dem Hinweis, den unbegründeten Widerspruch doch besser zurückzunehmen. „In diesem Fall wären ihm keine Kosten entstanden.“
Gerd Kirchhübel gibt sich mit dem Status quo nicht zufrieden. „Ich kämpfe weiter.“ Inhaltlich sei der Kostenbescheid falsch und die Mängel im Verfahren Leppersdorf auch noch nicht abgestellt. Die nächste Klageschrift in dieser Sache habe er schon fertiggestellt. Helfen könnte ihm ein Passus im Verwaltungskostengesetz, wonach eine Gebühr nicht im Missverhältnis zur Amtshandlung stehen darf ...

 

Quelle: sz-online/Sächsische Zeitung Freitag, 25. September 2009

„Unser Wald ist in höchster Gefahr“

Leserbrief, Zum Bericht „Sechs Einsprüche gegen Müllermilch-Projekt“ und den Kommentar dazu vom 22. September schreibt Steffi Leimert aus Kleinröhrsdorf: Ich bin einer der sechs Bürger, die gegen die geplante Waldumwandlung bei Müllermilch Widerspruch eingelegt haben. Mit Frist von einer Woche wurde mir unter Androhung einer horrenden „Verwaltungsgebühr“ die Möglichkeit gegeben, den Widerspruch zurückzunehmen, sonst erhalte ich einen kostenpflichtigen Widerspruchsbescheid, der wegen „fehlender persönlicher Betroffenheit“ sowieso ablehnend sei. Keinesfalls kann ich dem Kommentator folgen, indem er meint, ein bisschen weniger Wald ist ja gar nicht so schlimm, wenn das Müllkraftwerk nicht kommt. Ich bin 1996 nach Kleinröhrsdorf gezogen und habe mich damals über die intakte Umwelt gefreut. Im Laufe der Jahre musste ich jedoch miterleben, wie es immer wieder gravierende Einschnitte in die Natur, speziell den Wald, gab. Abholzungen im großen Stil – so zum Beispiel die alten Eichen am Kindergarten in Kleinröhrsdorf – von ganzen Waldabschnitten, um das Nutzholz aus dem Wald zu holen, für Straßenbaumaßnahmen und nicht zuletzt die Riesenflächen für die Firma Müller-Milch. Sturmschäden und Schneebruch taten ihr übriges. Daher erhebe ich auch weiterhin meine Stimme, da eine Waldpflege und sinnvolle Aufforstung nicht zu erkennen ist. Unser Wald ist also in höchster Gefahr! Warum baut Müller-Milch das Umspannwerk nicht auf dem geplanten Gelände für das jetzt zurückgezogene Müll-Kraftwerk? Soll der Platz etwa dafür freigehalten werden, um diese Pläne später doch noch zu verwirklichen?

 

Quelle: sz-online/Sächsische Zeitung Dienstag, 22. September 2009 von Thomas Staudt  

Sechs Einsprüche gegen Müllermilch-Projekt

Der Produktionsstandort Leppersdorf der Unternehmensgruppe Theo Müller mit dem Milchwerk der Firmentochter Sachsenmilch AG braucht Energie. Viel Energie. Ein Ersatzbrennstoff-Heizkraftwerk sollte sie liefern. Doch das Projekt wurde fallen gelassen. Nun soll der Bedarf mit Strom gedeckt werden. Eine offizielle Aussage des Unternehmens gibt es dazu nicht, doch lässt eine Veröffentlichung des Landratsamtes Bautzen darauf schließen. Wald wird zum Zankapfel. Im Juni annoncierte die Kreisforstbehörde, dass am Standort der Sachsenmilch AG ein Umspannwerk gebaut und dazu knapp 4000 Quadratmeter Wald auf der Südseite des Gewerbegebiets gefällt werden müssen. Die Fällung und die vorgeschriebene Wiederaufforstung an anderer Stelle bedürfen der Genehmigung im Rahmen eines sogenannten Waldumwandlungsverfahrens. Wie schon beim Ersatzbrennstoff-Heizkraftwerk wird auch bei dem neuen Projekt die Fällung von Wald zum Zankapfel. Gegen das Vorhaben sind sechs Einsprüche formuliert worden. Das bestätigte Dietmar Schurr, Leiter der Kreisforstbehörde. Die Behörde nehme jeden Einspruch ernst und sei bemüht, die Bescheide noch in diesem Jahr zu verschicken, versicherte er. Wie seine Behörde entscheiden wird, mochte er mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht sagen. Die Gemeinde Wachau hat in ihrer Stellungnahme keine Einwände gegen das Projekt erhoben, sofern die Aufforstungen innerhalb der Gemeinde vorgenommen werden. Müllermilch setze alles daran, dies umzusetzen, sagte Bürgermeister Veit Künzelmann (CDU). Das Unternehmen beabsichtige, die Leppersdorfer optisch und akustisch durch Baumpflanzungen gegen das Milchwerk abzuschirmen. „Ein solcher Grüngürtel ist auch mein persönlicher Wunsch“, so Künzelmann gegenüber der SZ. Der Verein IG Gesunde Zukunft, der sich bei den Protesten gegen das Ersatzbrennstoff-Heizkraftwerk hervorgetan hatte, sieht die Sache anders. „Es ist nicht ganz einzusehen, dass Müllermilch das Kraftwerk ausgerechnet auf die Südseite an das Werksgelände anbaut. Dort muss Wald gerodet werden. Würde das Umspannwerk auf der für das Kraftwerk geplanten Fläche realisiert, könnte man sich die Rodung sparen. Dazu müsste das Unternehmen aber mehr Geld in die Hand nehmen“, meint Volker Kurz vom Verein. Grundsätzlich sei gegen das Umspannwerk nichts einzuwenden, so Kurz. Deshalb habe sich der Verein aus der Diskussion darum herausgehalten. Die geplante Abholzung sei nichtsdestotrotz kritisch zu bewerten. Kurz dementierte, dass der Verein zu den Widerspruchführenden gehört, bestätigte aber, dass einzelne Vereinsmitglieder von der Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, Gebrauch gemacht hätten. Vorwürfe gegen Forstamt. Das jetzige Verfahren weist noch eine weitere Parallele zu dem alten Kraftwerksprojekt auf. Damals wie jetzt wurden Vorwürfe gegen das dilettantische Vorgehen des Kreisforstamts laut. Die Behörde habe sich in den Ankündigungen zum aktuellen Waldumwandlungsverfahren mehrmals selbst widersprochen, sagte Gerd Kirchhübel aus Pulsnitz. Es sei nicht wirklich eindeutig hervorgegangen, wann die Auslegungs- und die Einspruchsfrist beginnen beziehungsweise enden. Als regelrechtes Fristenchaos bezeichnet Volker Kurz das von dem Amt verursachte Tohuwabohu. Dietmar Schurr schweigt auch dazu. Klarheit werden erst die Bescheide bringen.

 

 Gerd Kirchhübel * Bergstraße 22 * 01896 Pulsnitz * Tel. 035955/41191 * Datum 21.09.2009

Pressemitteilung 

LRA Bautzen versucht Bürger „Finanziell Mundtot“ zu machen!

Mit Schreiben vom 16.09.2009 teilte mir der Mitarbeiter des Landratsamtes (LRA) Bautzen (Kreisforstamt), Herr Jost mit: „…nach Prüfung Ihres Widerspruchs beabsichtige ich, diesen wegen der fehlenden persönlichen Betroffenheit zurückzuweisen.…Für den beabsichtigten Widerspruchbescheid wird voraussichtlich eine Gebühr von 674,25 EUR, zuzüglich Auslagen, erhoben werden. Sie erhalten bis zum 23.09.2009 die Möglichkeit, Ihren Widerspruch schriftlich zurückzunehmen.…“ Es hatten sich bei mir 3 ebenfalls Betroffene gemeldet, die „nur“ 254,25 EUR für den Bescheid bezahlen sollen. Widerspruchsbescheide, welche das LRA Kamenz zum Abwasser erlassen hatte, kosteten ca. 50 EUR. Also sollen wir Bürger, ich an der Spitze, „Finanziell Mundtot“ gemacht werden, damit wir uns nicht mehr in Umweltfragen einmischen! Oder was steckt noch dahinter? Um was handelt es sich? Es geht um die beabsichtigte Entscheidung über meinen Widerspruch zum Bescheid des LRA Bautzen vom 19.06.2009 an die Sachsenmilch Anlagen Holding AG über die Entscheidung zur Waldumwandlung nach § 8 SächsWaldG zu Bau und Erweiterung des Regenrückhaltebeckens, Errichtung eines Umspannwerkes und Durchführung fehlender Ersatzaufforstungen. Bei den vielen Form- und Verfahrensfehlern hätte es zu einer Neuauslegung kommen müssen. Da spielt es überhaupt keine Rolle ob ich an der Stelle  berechtigt bin oder nicht! Schon im Schreiben vom 26.07.2009 habe ich darauf aufmerksam gemacht: „Die Anträge zur Waldumwandlung, vom  17.04.2009 zum Bau eines Umspannwerkes und vom 14.05.2009 nachträgliche Genehmigung zur vollzogenen Waldumwandlung für das Rückhaltebecken, lagen nicht mit aus. Auf Grund, dass diese Anträge erst nach dem Erörterungstermin am 17.03.2009 eingereicht wurden, konnten diese Anträge auch nicht in der Erörterung am 17.03.2009 in Leppersdorf mit berücksichtigt werden. Schon deshalb macht sich eine Neuauslegung des Bescheides erforderlich. Eine Neuauslegung ist auch erforderlich, weil, außer dem Bescheid mit der Begründung und die Lagepläne zur Umwandlung Regenrückhaltebecken und Umspannwerk, nichts weiter auslag. Es fehlten hier die Widersprüche, Stellungnahmen, Prüfungen u.s.w., also der gesamte Schriftverkehr von Beginn der Einreichung der o.g. Anträge. Es fehlte auch der Erörterungstermin zu den beiden Anträgen. Der Erörterungstermin in Leppersdorf  am 17.03.2009 (ich hatte Teilnehmerkarte 1183) war nur zur Umweltverträglichkeitsprüfung über die Waldumwandlung für das Vorhaben „Kraftwerk Leppersdorf“ der Unternehmensgruppe Müller GmbH & CoKG angesetzt worden.“ Kurz, es haben Dokumente zur Waldumwandlung für „Kraftwerk Leppersdorf“ ausgelegen und dazu gab es eine öffentliche Erörterung. Jedoch zur Waldumwandlung für das Umspannwerk und Rückhaltebecken fehlen Unterlagen, einschließlich die Stellungnahme der Verantwortlichen von Sachsenforst. Im Bescheid vom 19.06.2009 werden Flurstücke als Gemarkung Leppersdorf bezeichnet die in Wirklichkeit aber zur Gemarkung Lichtenberg gehören! Des Weiteren werden Flurstücke benannt, die es dort gar nicht gibt. So viel als Beispiele zu den Fehlern. Herr Jost ist derjenige, der den fehlerhaften Bescheid erlassen hat und nun auch meinen Widerspruch zu bearbeiten hat und einen Widerspruchsbescheid erlassen muss. Er ist aber auch kein Jurist, wie er mir am Telefon mitteilte. Herr Jost hat zur Waldumwandlung für „Kraftwerk Leppersdorf“ keine Entscheidung getroffen, obwohl angeblich die Pläne zurückgezogen worden sind. Da eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit durchgeführt werden muss, kann man bei der Bewertung der Widersprüche nicht nur das SächsWaldG anwenden. An meinem Beispiel kann man sehen, dass die Verwaltungen ihre Fehlentscheidungen im Bescheid um jeden Preis gegenüber dem Betroffenen durchsetzen werden! Aber nur solange es die Gesetzeslage zulässt. Das hier ist nur ein Vorgeschmack auf alles, was in Zukunft auf die Bürger zukommt. Mit der Änderung des Sächsischen Justitzgesetzes (SächsJG) haben zwei Minister, die Herren Buttolo und Mackenroth, ein bürgerfeindliches Gesetz „im Rahmen der Kreisgebietsreform“ in die Welt gesetzt. Mit diesem Gesetz ist der Ärger schon jetzt vorauszusehen. Die Rechtsaufsicht bei über 5.000 Einwohnern übernimmt die Kommune selbst. Aber auch u.a. für die Zweckverbände sind jetzt die Kommunen als Rechtsaufsicht zuständig. Mit einer ordentlichen Analyse der Vergangenheit und über sächsische Grenzen geschaut, wäre so ein Gesetz vermeidbar gewesen. Der Aufwand hierfür ist nicht sehr hoch. Nur wenige Städte unterstanden nicht der Rechtsaufsicht eines Landratsamtes. Da im Gesetz weder die Zusammensetzung noch der Ablauf im § 27 SächsJG geregelt wurde, ist die Unzweckmäßigkeit dieses § vorprogrammiert! Der im SächsJG hierfür zuständige § 27 regelt nur, wer für was Widerspruchsbehörde ist. Mit der Änderung des § 27 des SächsJG ist der Weg von der Demokratie zur Willkür geöffnet worden. Auf Grundlage § 73 der Verwaltungsgerichtsordnung kann jedes Bundesland selbst durch Gesetz bestimmen, welche Behörde für den Widerspruch zuständig ist. So ist die mündliche Anhörung im Widerspruchsverfahren in den Bundesländern z.B. Saarland, Hessen vorgeschrieben. Man geht sogar so weit, dass z.B. im Bundesland Rheinland-Pfalz Kreisrechtsausschüsse gebildet werden müssen. Im § 27 SächsJG hätte geregelt werden müssen:  

- Eine öffentliche mündliche Anhörung ist zwingend.

- Ausschüsse, müssen gebildet werden.

- An deren Spitze muss ein Volljurist stehen.

- Die Behörde, welche den Bescheid erlassen hat, kann und darf nicht                          Widerspruchsbehörde sein! 

Damit gäbe es einen Grossteil der sächsischen Probleme jetzt und in der Zukunft nicht! Bundesweit geltende Gesetze würden diese Kleinstaaterei endlich beenden. Quo vadis Saxonia – wohin gehst du Sachsen?                        

Gerd Kirchhübel  

 

Gerd Kirchhübel * Bergstraße 22 * 01896 Pulsnitz * Tel. 035955/41191 * Datum 28.07.2009 

Pressemitteilung

Rechtsbehelfsbelehrung zum Bescheid der Waldumwandlung Leppersdorf falsch?

Das Landratsamt (LRA) Bautzen hat in seiner Rechtsbehelfsbelehrung nicht den genauen Zeitpunkt zur Widerspruchbruchsabgabe angeben. Macht sich deshalb eine nochmalige Auslegung erforderlich? Die Menschen in Sachsen sind keine ausgebildeten Rechtsgelehrten. Deshalb müssen sie auch nicht verstehen, was es bedeutet: „innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe“. Diese Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes, welche das LRA Bautzen in der Bekanntmachung zur Waldumwandlung Leppersdorf angewandt hatte, ist auch nicht alltäglich. Auch ich kannte so eine Variante noch nicht. Möglich als Tag der Bekanntgabe anzusehen ist der 27.06.2009, weil das die Veröffentlichung der Bekanntmachung durch das LRA Bautzen war. Die nächste Möglichkeit wäre der 20.07.2009, da in der Bekanntmachung steht: „Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Entscheidung den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Zugestellt ist aber nicht Bekanntgabe. Zur Bekanntgabe steht im § 41 „Bekanntgabe des Verwaltungsaktes“ des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) im Abs. 4 u.a.: „Die öffentliche Bekanntgabe eines schriftlichen oder elektronischen Verwaltungsaktes wird dadurch bewirkt, dass sein verfügender Teil ortsüblich bekanntgemacht wird. In der ortsüblichen Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Verwaltungsakt und seine Begründung eingesehen werden können. Der Verwaltungsakt gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben.“ Damit haben wir den dritten Termin und der heißt 11.07.2009. Das Beste und Eindeutige wäre hier gewesen, den letzten Tag der Widerspruchmöglichkeit anzugeben. Auch die Rechtsbehelfsbelehrungen sind unterschiedlich. Im Bescheid vom 19.06.2009, welcher auslag steht: „Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Bautzen (Sitz Bautzen) Widerspruch erhoben werden. Dagegen steht im Amtsblatt des Landkreises Bautzen u.a. in der „Öffentliche Bekanntmachung“ des Landratsamtes Bautzen vom 27.06.2009: „…Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Bautzen (Sitz Bautzen, Bahnhofsstr. 9 in 02625 Bautzen) Widerspruch erhoben werden.…“ Es muss eine einheitliche Rechtsbehelfsbelehrung und die Adresse eindeutig benannt sein, wohin der Widerspruch zu richten ist. Die derzeitige Rechtsprechung ist so. Beim Fehler „Bahnhofsstraße“ kommt es auf die gute Laune des Gerichtes an, ob sie es durchgehen lassen oder nicht. Schon aus diesen Gründen, dürfte sich eine Neuauslegung erforderlich machen. Alles nur Zufall? War sicherlich der Lehrling?!  Gerd Kirchhübel

    

Quelle: sz-online/Sächsische Zeitung Samstag, 16. Mai 2009

„Leppersdorf: Es fehlt noch Wald“ von Thomas Staudt

Beim Bau des Leppersdorfer Milchwerks hielt man sich nicht an die Auflagen zur Wiederaufforstung. Jetzt soll die Sache geklärt werden.Die Pläne für ein Ersatzbrennstoff-Heizkraftwerk bei Müllermilch in Leppersdorf sind seit gut einem Monat endgültig vom Tisch. Alle mit den nun zu den Akten gelegten Bauplänen in Zusammenhang stehenden Verwaltungs-Verfahren sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Zum Beispiel läuft das sogenannte Waldumwandlungsverfahren weiter. Ein Verfahren, mit dem eigentlich geprüft werden sollte, ob Müllermilch für sein Kraftwerk ein Waldgrundstück nutzen darf. Doch das Kreisforstamt prüft derzeit, wie auch gleich noch die forstrechtlichen Vorgänge der Vergangenheit geklärt werden können. Dabei handelt es sich um nicht eingehaltene Auflagen zur Wiederaufforstung. Sie stammen, wie Kreisforstamtsleiter Christoph Schurr gegenüber der SZ bestätigte, zum überwiegenden Teil aus der Bauzeit des Milchwerks durch die Südmilch AG in den Jahren 1991/92 und eines später errichteten Regenrückhaltebeckens. Insgesamt fehlen noch zirka vier Hektar Waldfläche. Kostenfrage noch offen. Inzwischen sind aber zumindest die 3,5 Hektar Wald, die für den Bau des neuen Kraftwerks nötig gewesen wären, aus dem Verfahren herausgenommen worden. Jetzt gehe es vor allem um die rechtliche Absicherung des gesamten Vorgangs, so dass eine Verschleppung der Altlasten ausgeschlossen werde, so Schurr. Die zentralen Fragen sind dabei, wo aufgeforstet wird, und wer die Kosten dafür zu tragen hat. „Unser Adressat ist zunächst die Gemeinde Wachau, weil sie den Antrag auf Waldumwandlung eingereicht hat“, erklärte Schurr. Noch kein Gesprächstermin. Betroffen ist aber auch die Unternehmensgruppe Theo Müller, die Nachfolgerin von Südmilch in Leppersdorf. Bei der angestrebten Lösung sei Müllermilch eben so gefragt, sagte Schurr. Für die Kostenträgerschaft ist außerdem ausschlaggebend, an wen die Bescheide aus den früheren Waldumwandlungsverfahren gingen, und welche weiteren Absprachen zwischen Gemeinde und Unternehmen getroffen worden seien, so Schurr weiter. Erst wenn dieses Geflecht aus Zuständigkeiten und Verpflichtungen entwirrt ist, kann an eine Aufforstung gedacht werden. Ein Gesprächstermin steht noch nicht fest. Eile sei nicht geboten, so Christoph Schurr,aufgeforstet werden könne frühestens wieder im Herbst.

 

 KristinSommer       *        Polzenberg 2        *      01896 Pulsnitz       *       Datum 27.04.2009

Pressemitteilung

MüllerMüllverbrennung alles nur ein großer Bluff?  

Wer kennt es nicht, das schöne Spiel „Schwarzer Peter“. Was es bedeutet, im wirklichen Leben den Schwarzen Peter zugeschoben zu bekommen, weis auch jeder. Und der Schieber dieser Karte, der kann sich das manchmal ein paar hunderttausend Euro kosten lassen. Damit er hinterher mit weißer Weste dasteht und die Schuld hat der Peterinhaber. Wie bei Müller in diesen Wochen. Schuld haben nun die bösen Verhinderer des Kraftwerkes. Schuld daran, dass dieses Werk mit seinen vielen Mitarbeitern vielleicht geschlossen werden muss, weil kein billiger Strom und keine wohlfeile Wärme vor Ort erzeugt werden können. Unrentabel dadurch und Ende. Doch es drängt sich ein Gedanke auf, er entsteht geradezu zwangsläufig, schaut man sich den gesamten Prozess der Planung und der Genehmigung des Müllofens an: es ist alles nur ein Bluff von Müller? Es sollte nie wirklich ein solches EBS-Heizwerk gebaut werden. Denn von Anfang des Verfahrens an häufen sich die Fehler und Unzulänglichkeiten, die bei einer seriösen Planung nicht vorkommen würden. Anträge auf Teilgenehmigungen wurden falsch, unvollständig und in unrichtiger Reihenfolge oder gar nicht gestellt. Es geht aus den Anträgen auf Teilgenehmigung überhaupt nicht konkret hervor, was da gebaut werden sollte. Die nötige Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Leppersdorf“, eine unbedingte Notwendigkeit für die Errichtung eines solches Kraftwerkes, wurde nie beantragt. Bevor überhaupt ein Antrag auf Teilgenehmigung seitens der Ämter abgenickt werden darf, muss die Waldumwandlung genehmigt sein, was sie aber nicht ist. Gutachten sind zum Teil nicht unterschrieben. Auf Hinweise seitens der Behörden oder auf Einwendungen von Bürgern wegen vieler Fehler in den Planungen wurde nicht reagiert, die Fehler blieben in den Unterlagen. Es gibt Fristen, die bei einem solchen Verfahren eingehalten werden müssen, was sie aber teilweise nicht wurden und was eine Ablehnung der Pläne hätte nach sich ziehen müssen. Wieso passierte das nicht? In den einzelnen Gemeinden lagen teilweise verschiedene Unterlagen aus. Es wurde selbst von den Befürwortern der Verbrennungsanlage immer wieder die bestmögliche Technik eingefordert und von Müllermilch auch entsprechend zugesichert. Doch davon ist dieser angeblich geplante Ofen weit entfernt. Ist Müller taub und blind, dass er nicht weiß, dass es längst nicht genug Müll für solch einen Ofen gegeben hätte und schon die ersten Müllverbrennungsanlagen ins Schleudern kommen und schließen? Es fänden sich noch mehr Punkte. Was soll man daraus schließen, als das alles nur ein Bluff war, um einen Vorwand zu haben, sich heuschreckenartig zu verabschieden, nach Tschechien oder Rumänien etwa, auch keine Fördermittel zurück zahlen zu müssen und den anderen den Schwarzen Peter zuzuschieben, wie es ja derzeit eindeutig getan wird?

Kristin Sommer

 

Gerd Kirchhübel * Bergstraße 22 * 01896 Pulsnitz * Tel. 035955/41191 * Datum 25.04.2009 

Pressemitteilung

Teilgenehmigung für was? 

Eine „Immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung nach § 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung eines Kraftwerkes mit einer Feuerwärmeleistung von 130 MW am Standort OT Leppersdorf, An den Breiten, für die Müller Sachsen GmbH, wurde mit Datum 18.07.2008 durch Herrn Müller und Herrn Gumpp (Projektleiter) laut Antragsformular 1.1. gestellt. Was für eine Teilgenehmigung beantragt wird, geht aus dem Antragsformular 1.1. nicht hervor. Auch unter 1.2. Kurzbeschreibung des Vorhabens nicht, dazu kann man lesen: „Für die Anlage wird hier zunächst eine Teilgenehmigung gemäß § 8 BImSchG beantragt. Sie umfasst die Errichtung der Anlage. Der Betrieb der Anlage ist Gegenstand einer zweiten Teilgenehmigung.…“ Weiter ist zu lesen: „Der Antrag ist derart gehalten, dass er die für ein modernes Kraftwerk dieser Größe spezifische Grundkonzeption aufweist. Sollten sich nach der Auftragsvergabe an die ausführende Firma technische Änderungen ergeben, werden der Genehmigungsbehörde die erforderlichen Unterlagen im Rahmen des Antrages zur Erteilung der zweiten Teilgenehmigung zum Betrieb der Anlage vorgelegt.…“ Hier wurde ein Antrag gestellt nach der Devise: „Lasst uns erst mal bauen und gebt die Genehmigung dazu, wenn wir mit bauen fertig sind, braucht ihr nur noch die Betriebsgenehmigung rüber reichen.“ Mit anderen Worten: man möchte eine Blankogenehmigung. Richtig wäre gewesen, einen immissionsschutzrechtlichen Antrag nach § 4 BImSchG für das Kraftwerk zu stellen und dann einen Teilantrag nach § 8 BImSchG, für was für ein Vorhaben auch immer. Dieser gestellte Teilantrag nach § 8 BImSchG entspricht nicht der neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV). Es gibt von staatlicher Stelle hierzu eine „Handlungsanleitung_08_08“ (www.landwirtschaft.sachsen.de/umwelt) vom August 2008. Z.B. findet man auf Seite fünf u.a., dass die Genehmigungsbehörde max. einen Monat und zwei Wochen nach Eingang des Antrages Zeit zur Prüfung der Vollständigkeit hat und danach hat der Antragsteller max. drei Monate Zeit, die Unterlagen zu vervollständigen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist soll der Antrag abgelehnt werden. Warum wurde vom Landratsamt Bautzen die Antragsablehnung nicht vorgenommen? Die Zeit von insgesamt vier Monaten und zwei Wochen war am 06.01.2009 verstrichen, da am 23.07.2008 der Teilantrag beim Landratsamt eingereicht wurde. Die Unterlagen waren zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig, davon konnte sich jeder bei der Einsichtnahme überzeugen. Z.B. ist auf einigen Seiten unten angeben: Stand 18.07.2008 und bei anderen: Revision 3, 10.02.2009. Es hätte so oder so zu einer neuen Auslegung des Antrages kommen müssen, da in Pulsnitz ordnungsgemäß fünf Stellungnahmen der Behörden zum Teilantrag mit ausgelegt worden sind, was z.B. in Wachau nicht der Fall war. Warum nicht? Nach meiner Einschätzung mussten die Unterlagen schnell zurückgezogen werden, bevor die Blamage noch größer wird. Ob der Plan ganz aufgegeben wird, kann man daran nicht erkennen. Ich frage mich, wenn ich alles vom ersten Tag an betrachte, was man wirklich will? Die Fehler der Fachleute, einschließlich von Herrn Gumpp, sind bei den sehr umfangreichen Unterlagen so gehäuft und massiv, dass keiner, der nur einmal kurz in die Unterlagen schaut, diese übersehen konnte. Obwohl die Projektleitung unter Gumpp ständig durch die Einwendungen aufmerksam gemacht wurde, passierte nichts. Wenn man so eine Anlage wirklich haben möchte, reagiert man darauf. 

Gerd Kirchhübel    

 

 

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