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Gerd Kirchhübel                                                                                                             Bergstraße 22                                                                                                                              01896 Pulsnitz                                                                                                                              Tel. 035955/41191                                             

Gemeinderäte der Gemeinde Wachau                                                                            Teichstraße 4                                                                                                                           01454 Wachau

 

09.03.2009    

2. Auslegung – Umweltverträglichkeitsprüfung Waldumwandlung – Einspruch

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich form- und fristgerecht Einspruch gegen die oben genannte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP Waldumwandlung) für das Gebiet des geplanten Kraftwerkes Leppersdorf, öffentlich ausgelegt im Gemeindeamt Wachau vom 19.01.2009 bis 25.02.2009. Ich lehne die Waldumwandlung in der beantragten Form aus nachfolgend genannten Gründen ab.

 

* Es wurde keine Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Leppersdorf“ beantragt, welche aber notwendig wäre, um den Flächennutzungsplan zu ändern. Da für die Änderung des vB-Plan KWL, die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Leppersdorf“ erforderlich ist.

Dazu findet sich schon im Schreiben des Landratsamtes Kamenz vom 11.10.2007 von der Prüfstelle Bauleitpläne, unterzeichnet von Frau Schwan, auf Seite 1, die Begründung, dort steht u.a.: „…. Wie dem Vorhabensträger bekannt ist, ist das Flurstück 486/2 als „Erweiterungsfläche Nordost“ zum naturschutzrechtlichen Ausgleich für den durch den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Leppersdorf“ vorgenommenen Eingriff vorgesehen….“ …Eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Leppersdorf“ hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen müsste also parallel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kraftwerk Leppersdorf“ erfolgen.…“

Mit anderen Worten, wenn das Flurstück 486/2 abgeholzt werden soll, damit das „Kraftwerk Leppersdorf“ (KWL) an diese Stelle errichtet werden kann, muss der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Leppersdorf“ geändert werden. Weil das Flurstück 486/2 als Ersatz für die Errichtung des Müllermilchwerkes aufgeforstet und damit Bestand des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Leppersdorf“ wurde. Erst wenn der Gemeinderat Wachau der Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Leppersdorf“ und dem vB-Plan KWL zugestimmt hat, kann über die Änderung des Flächennutzungsplanes abgestimmt werden. 

Das bedeutet aber auch, dass ohne Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Leppersdorf“, auch kein vB-Plan KWL erstellt werden kann und eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP Waldumwandlung) abgelehnt werden muss.

 

  * Im Teil II- Umweltbericht mit integrierter Umweltverträglichkeitsstudie zur Waldumwandlung, vom Fachplaner: „SEECON INGENIEEURE GMBH“, Projektverantwortliche Frau Antje Strohbach, vom Dezember 2008 (im weiteren als II- Umweltbericht 08) steht auf Seite 148 u.a.: „…Im Bereich der Königsbrücker Heide werden innerhalb des dort ausgewiesenen Naturschutzgebietes Königsbrücker Heide/Gohrischheide Zeithain insgesamt 5 verschiedene Teilflächen zur Kompensation einbezogen. Für diese Flächen liegt von Seiten des Staatsbetriebes Sachsenforst eine Verfügbarkeitserklärung vor, so dass die Umsetzung der Maßnahmen gesichert ist: Kompensationsmaßnahme 2a: Tafelberg… …Entsprechend einer Vorgabe der NSG – Verwaltung sollen die Flächen nicht aufgeforstet werden. Vielmehr ist eine sukzessive Entwicklung gewünscht. Auf einer Gesamtfläche von 2,5 ha sind partielle Geländemodellierungen zur Wiederherstellung des natürlichen Geländeverlaufes zu realisieren. Die Maßnahmen liegen im Bereich der Flurstücke 513/2 der Gemarkung Königsbrück – Land (Gemeinde Königsbrück) und 1294/2 der Gemarkung Schmorkau (Gemeinde Neukirch).…“

In den ausgelegten Unterlagen ist keine verbindliche Zusage vom Eigentümer mit ausgelegt worden. Die natürliche Wiederbewaldung dauert mindestens 30 Jahre. Es gibt keine 100% Garantie, dass dort wirklich von alleine Wald entsteht. Deshalb ist die Kompensations-maßnahme 2a abzulehnen!

 

  * Auf Seite 149 im II- Umweltbericht 08 steht u.a.: „… Kompensationsmaßnahme 2b: Weg Tafelberg - Kiefernweg… … Der vom Tafelberg nach Norden führende Weg ist mit Betonplatten und Ortbeton befestigt. Nach Rückbau des Betons ist eine Niveauangleichung der Wegränder in einer Breite von links/rechts je 1,5 m durchzuführen. Packlager bzw. Unterbau mit ortsfremden Material sind zu beseitigen. Angerechnet werden 0,6 ha Entsiegelung. Die Maßnahme liegt im Bereich der Flurstücke 1294/2 und 1140/10 der Gemarkung Schmorkau (Gemeinde Neukirch).…“

In den ausgelegten Unterlagen ist keine verbindliche Zusage vom Eigentümer mit ausgelegt worden. Eine Widerbewaldung ist nicht vorgesehen. Deshalb ist die Kompensations-maßnahme 2b abzulehnen!

 

  * Auf den Seiten 150/151 im II- Umweltbericht 08 steht u.a.: „… Kompensationsmaßnahme 2c: Panzerhalle Rehlehne… …Die Bodenplatte mit einer Größe von 6.000 m² ist vollständig zu entsiegeln. Ähnlich wie bei der Maßnahme 2a sollen auf einer Gesamtfläche von 1,0 ha partielle Geländemodellierungen zur Widerherstellung des natürlichen Geländeverlaufes erfolgen. Die Maßnahme liegt im Bereich des Flurstückes 1140/10 der Gemarkung Schmorkau (Gemeinde Neukirch)…“

In den ausgelegten Unterlagen ist keine verbindliche Zusage vom Eigentümer mit ausgelegt worden. Die natürliche Widerbewaldung dauert mindestens 30 Jahre. Es gibt keine 100% Garantie, dass wirklich dort von alleine Wald entsteht. Deshalb ist die Kompensations-maßnahme 2c abzulehnen!

 

  * Auf den Seiten 151/152 im II- Umweltbericht 08 steht u.a.: Kompensationsmaßnahme 2d: Panzerhalle - Generalstraße… …Eine von der Panzerhalle fortführende Wegeverbindung ist mit Betonplatten und Ortbeton befestigt. Nach Rückbau des Betons ist eine Niveauangleichung Wegeränder in einer Breite von links/rechts je 1,5 m durchzuführen. Packlager bzw. Unterbau mit ortsfremden Material sind zu beseitigen. Maßnahme liegt im Bereich des Flurstückes 1140/10 der Gemarkung Schmorkau (Gemeinde Neukirch)…“

In den ausgelegten Unterlagen ist keine verbindliche Zusage vom Eigentümer mit ausgelegt worden. Eine Widerbewaldung ist nicht vorgesehen. Deshalb ist die Kompensations-maßnahme 2d abzulehnen!

 

  * Auf Seite 152 im II- Umweltbericht 08 steht u.a.: „… Kompensationsmaßnahme 2e: Ehemaliges Sommerlager… …Im Bereich des ehemaliges Sommerlager wurde die Bebauung bereits vollständig abgerissen und derzeit sind noch die Bodenplatten und Wege vorhanden. Von diesen befestigten Flächen sind 2.700 m² vollständig zu entsiegeln. Die Flächen werden nicht aufgeforstet sondern einer sukzessiven Entwicklung überlassen. Maßnahme liegt im Bereich des Flurstückes 1140/10 der Gemarkung Schmorkau (Gemeinde Neukirch)…“

In den ausgelegten Unterlagen ist keine verbindliche Zusage vom Eigentümer mit ausgelegt worden. Die natürliche Widerbewaldung dauert mindestens 30 Jahre. Es gibt keine 100% Garantie, dass dort wirklich von alleine Wald entsteht. Deshalb ist die Kompensations-maßnahme 2e abzulehnen!

 

  * Des Weiteren steht auf den Seiten 153/154 im II- Umweltbericht 08 u.a.: …Um die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes auszugleichen, sind in erster Linie strukturanreichernde Maßnahmen im Umfeld des geplanten Kraftwerkes erforderlich. Im Eigentum der Sachsenmilch Leppersdorf befinden sich Wiesenflächen am Südrand des Werksgeländes. Diese Wiesen werden mit der Kompensationsmaßnahme 3 (vgl. Anhang 6, Maßnahme 3) aus der Bewirtschaftung durch die Agrargenossenschaft herausgelöst und künftig nur aller 2-3 Jahre gemäht. Es werden Strauchgruppen angepflanzt, so dass der großflächige Charakter der Wiesen geändert wird. Die Maßnahme ist neben der Verbesserung des Landschaftsbildes auch dazu geeignet, eine Aufwertung der Flächen im Sinne des Arten- und Biotopschutzes zu erreichen. Die Maßnahme umfasst Teile der Flurstücke 305, 308/1, 309/2, 309/d, 309/e, 309/i der Gemarkung Leppersdorf (Gemeinde Wachau). Die Flächen befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers.…“

Diese Maßnahme ist unzureichend und deshalb abzulehnen, weil damit überhaupt nichts von den Gebäuden usw. verdeckt wird! Auf der Seite 137 im II- Umweltbericht 08 gehen die Planer selbst davon aus, es steht da u.a.: „…Dabei handelt es sich um einen in der Höhe von 10 m bis 46 m gestaffelten Baukörper mit zwei aus dem Baukörper herausragenden Schornsteinen mit jeweils 85 m bzw. Kamin mit 47 m Höhe. Der geplante Baukörper überragt die höchsten vorhandenen Gebäude (38 m) der Werkanlage der Sachsenmilch AG um bis zu 8 m, vergleichbare Schornsteinhöhen existieren noch nicht. Aufgrund der Ausdehnung (155 m Länge, 72 m Breite) und Höhe des Baukörpers wird eine weithin gehende Sichtbarkeit der Anlage vermutet.…“

 

  * Auf Seite 155 im II- Umweltbericht 08 steht u.a.: „… „5 ha Aufforstungsfläche“ …Diese Fläche befindet sich 38 km westlich von Leppersdorf im Bereich des LSG „Elbtal von Meißen“ Diese Fläche wird als Kompensationsmaßnahme 5 (vgl. Anhang 6, Maßnahme 5)……Diese Fläche befindet sich im Eigentum des Waldmeister e.V. und wird für die Maßnahme zur Verfügung gestellt. Die Fläche umfasst Teile des Flurstückes 1/5 der Gemarkung Göhrisch.…“

Die Kompensationsmaßnahme 5 ist auf Grund der Entfernung zu Leppersdorf abzulehnen und weil in den ausgelegten Unterlagen keine verbindliche Zusage vom Eigentümer mit ausgelegt worden ist!

 

  * Unter anderen kann man auf den Seiten 154 und 155 im II- Umweltbericht 08 nachlesen, dass Flächen nicht mehr zur Verfügung stehen! Z.B. auf Seite 154, die Entsiegelung eines ehemaligen Melkstandes bei Ottendorf, war Kompensationsmaßnahme 4. Noch ein Beispiel auf Seite 155, da stehen 5 ha, im Osterzgebirge in den Gemarkungen Fürstenwalde, Langhennersdorf, Hennersbach und Hartmannbach (Landkreise Weißeriztkreis und Sächsische Schweiz) nicht mehr zur Verfügung. Diese 5 ha standen aber schon mal angeblich sicher zur Verfügung, so kann man z.B. im „Ergänzende Ausführungen zum Bebauungsplanentwurf KWL vom 04.03.2008 unter Kompensationsmaßnahme 3 u.a. lesen: „…Diese Flächen gehören zu einem Flächenpool der Waldwirtschaft Göhler, von der die schriftliche Zustimmung zur Bereitstellung der Flächen vorliegt.…“

 

  * Im II- Umweltbericht 08 wird darauf verwiesen, dass Flächen wegen fehlender Zustimmung der Eigentümern weggefallen sind.

Z.B. auf Seite 155 „Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserrückhaltung im Einzugsgebiet des „Faulen Floßes“ und auf Seite 155 „Entsiegelung/Rekultivierung von Flächen im Bereich der Niedermühle Seifersdorf“. In den Unterlagen von frühren Zeiten klingt das aber anders. Es wurde in der Vergangenheit Flächen ausgewiesen, wo sich jetzt herausstellt, dass diese nicht sicher zur Verfügung standen! Deshalb ist es fragwürdig, ob die jetzt ausgewiesen Ersatzflächen wirklich zur Verfügung stehen!

 

  * Auf Seite 156 im II- Umweltbericht 08 steht u.a.: „… Für das verbleibende Defizit für die Aufwertung des Landschaftsbildes in Höhe von 5,655 ha soll entsprechend SächsNatSchG § 9 (4) eine Ausgleichszahlung entrichtet werden. Die Kosten sollten sich dabei an Maßnahmen orientieren, die zur Aufwertung des Landschaftsbildes im Agrarraum realisiert werden würden. Von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Kamenz sowie des Umweltfachbereiches Bautzen beim RP Dresden besteht Einverständnis zu dieser Vorgehensweise.“ Des Weiteren u.a. auf Seite 158:. „…Für das verbleibende Kompensationsdefizit: von 5,655 ha für den Ausgleich der Landschaftsbildbeeinträchtigung (gem. Bilanzierungsmodell nach NOHL) soll entsprechend SächsNatSchG § 9 (4) eine Ausgleichszahlung für eine durch das Landratsamt noch zu benennende Maßnahme entrichtet werden.…“

Die oben benannten Einverständnisse wurden nicht mit ausgelegt. Ob diese existieren ist fragwürdig. Selbst wenn ist die Maßnahme ungeeignet, da diese für Leppersdorf nicht hilfreich ist, weil damit das Landschaftsbild nicht verbessert wird!

 

  * Unnötige Betrachtung und damit Verunsicherung des Lesers vom II- Umweltbericht 08, so z.B. auf Seite156 u.a.: „…Weiterhin erfolgte mit der Gemeindeverwaltung Wachau eine Abstimmung, da im Entwicklungskonzept des Landschaftsplanes verschiedene Maßnahmenflächen dargestellt sind. Diese Flächen sind jedoch insgesamt in Privatbesitz und die Gemeinde hat keine kommunalen Flächen, die für Kompensationsmaßnahmen geeignet sind.…“

 

  * Welche Waldumwandlungen wirklich durchgeführt werden sollen, ist nicht 100% klar, z.B. findet man auf Seite 190 vom II- Umweltbericht 08 u.a. folgendes: „…Für diese Fläche liegt eine Waldumwandlungserklärung vom 02.09.2002 vor, diese Fläche liegt innerhalb des Bebauungsgebietes „Gewerbegebiet Leppersdorf – 1. Änderung und Erweiterung“ und wurde dort als Fläche zur Ver- und Entsorgung festgesetzt. Eine Rodung der Flächen erfolgte nicht. Die Flächen bleiben Bestand der Flächenbilanz. Sollte gemäß den Festsetzungen des B- Planes eine tatsächliche Inanspruchnahme der Flächen erfolgen, muss dafür noch die Waldumwandlungsgenehmigung eingeholt werden.…“

 

  * In den Unterlagen gibt es einen Bescheid des LRA Bautzen mit Datum 14.01.2008, welcher nicht unterschrieben und damit nicht rechtsgültig ist. Wenn es diesen Bescheid mit Unterschrift tatsächlich gibt, macht sich schon aus diesen Grund ein nochmaliges Auslegen erforderlich!

 

  * Ich sehe den Erholungswert meiner unmittelbaren Umgebung sowie die Schutzfunktion des Waldes gegen Lärm, Staub, Abgase, als Windbremse und Klimaverbesserer in erheblichen Maße gemindert. Ich widerspreche den Aussagen in den Planungsunterlagen, dass das Gebiet um das geplante Kraftwerk nur einen untergeordneten Erholungswert hat. Ich nutze den Wald zu Erholungszwecken z.B. Wandern und Pilze sammeln.

Mit freundlichen Grüssen

Gerd Kirchhübel 

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