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Gerd Kirchhübel
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Gerd Kirchhübel
Bergstraße 22  
01896 Pulsnitz
Tel. 035955/41191

Gemeinderäte der Gemeinde Wachau
Teichstraße 4
01454 Wachau

06.11.2008

Stellungnahme zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kraftwerk Leppersdorf“ (vB-Plan KWL) mit Begründung und Umweltbericht mit Stand September 2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund meiner Stellungnahme bitte ich Sie, dem o.g. Bebauungsplan keine Zustimmung zu erteilen! Wenn ich alles, was falsch oder fehlerhaft in o.g. vB-Plan KWL ist, schriftlich darlegen soll, fehlt mir auf Grund des Umfanges die Zeit.

Ich bin in der Anhörung zur Stellungnahme gern bereit, auf das Eine oder Andere ausführlicher einzugehen.

Schon in meiner Stellungnahme vom 06.05.2008 zum vorhabenbezogenem Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das Kraftwerk Leppersdorf (KWL) Gemeinde Wachau mit Stand 03.12.2007 und der ergänzenden Ausführung zum Bebauungsplanentwurf KWL mit Stand 04.03.2008, hatte ich u.a. folgendes festgestellt: „Es fehlen Nachweise / Unterlagen, auf die man sich im B-Plan vom 03.12.2007 bezieht; diese wurden auch nicht zusätzlich ausgelegt, z.B. Teil II Umweltbericht (Teil B) Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie vom 19.10.2007; Stellungnahme des Landratsamtes Kamenz vom 11.10.2007; Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen vom 15.10.2007; Stellungnahme Landesamt für Archäologie vom 16.10.2007; Stellungnahme des RP Dresden vom 11.10.2007.

Mir stellte sich hier die Frage, warum die Stellungnahmen nicht mit ausgelegt wurden?

Sicherlich deshalb, weil diese staatlichen Unterlagen Passagen enthalten, welche gegen den Bau des KWL ausgelegt werden können bzw. den Bau nicht rechtfertigen.

Deshalb hatte ich zu den o.g. Unterlagen eine Einsichtnahme bei der Gemeinde Wachau beantragt. Mit Schreiben vom 08.10.2008 wurde mir diese nur zu den o.g. Unterlagen gewährt. Ich machte nun von der Einsichtnahme Gebrauch und musste feststellen, dass die Behörden reichlich Bedenken zu dem KWL haben. Um die Bedenken insgesamt einschätzen zu können, müsste man die Unterlagen (Tischvorlage und Niederschrift) zum Scopingtermin einsehen können, was mir bis jetzt leider verweigert wurde.

Aber im Schreiben des Landratsamtes Kamenz vom 11.10.2007 (o.g.) von der Prüfstelle Bauleitpläne, unterzeichnet von Frau Schwan wurde ich besonders fündig. Dort steht u.a. auf Seite 1: "…. Wie dem Vorhabensträger bekannt ist, ist das Flurstück 486/2 als „Erweiterungsfläche Nordost“ zum naturschutzrechtlichen Ausgleich für den durch den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Leppersdorf“ vorgenommenen Eingriff vorgesehen….…Eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Leppersdorf“ hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen müsste also parallel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kraftwerk Leppersdorf“ erfolgen.“ 

Das bedeutet, dass ohne Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Leppersdorf“, auch kein vB-Plan KWL erstellt werden kann.

Schon deshalb dürfen Sie als Gemeinderäte nicht dem vB-Plan KWL zustimmen!

Merkwürdig ist, dass der Betreiber der Anlage (Müller Sachsen GmbH) keine Veränderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Leppersdorf“ beantragt hat, obwohl er im Schreiben vom 11.10.2007 darauf aufmerksam gemacht wurde.

Ist dieser Bau (KWL) überhaupt gewollt?

In den Unterlagen welche bis zum 06.11.2008 auslagen fehlen teilweise die Unterschriften und eine fortlaufende Nummerierung der Seiten. Letzteres macht ein unkontrolliertes Austauschen der Seiten möglich. In einigen Karten fehlen die Nordpfeile, was ein Vergleichen teilweise erschwert oder unmöglich macht.

Die Gutachter haben Ihre Aussagen getroffen, obwohl ihnen selbst viele wichtige Punkte nicht bekannt waren, z.B. Geotechnisches Gutachten, Teil 2, unter 4: Geplantes Bauvorhaben steht u.a. (Seite 6) dazu: „…Darüber hinaus ist der Einbau von Brückenkränen geplant, deren Lage jedoch in den uns vorliegenden Unterlagen nicht eingetragen ist……Wandlasten des Gebäudes sowie Verkehrslasten und Windlasten sind uns nicht bekannt. Während das gesamte Gelände entsprechend der Ordinate des Fußbodens um 5 m bis 6 m gegenüber dem ursprünglichen Gelände abgesenkt und durch Böschungen vom angrenzenden, höher liegenden Waldgelände abgesenkt wird, verbleibt an der Südseite des Werkes eine Stützwand, deren Höhe uns nicht bekannt ist.…“

Wie kann da die Lage richtig eingeschätzt werden?

Auch mit den 1. Geotechnische Bericht vom 23.05.2008 zur Beurteilung von Standortfragen, als letzter ergänzender Bericht zu den Gutachten, werden die Bedenken der staatlichen Stellen u.a. in den o.g. Stellungnahmen nicht beachtet bzw. entkräftet, z.B. die Niederschlagswasserentsorgung, die Auswirkungen der Grundwasserabsenkungen und die der Geländebebauung auf Oberflächenwasser. Dort, wo die zwei Kamine (Schornsteine) errichtet werden sollen, wurden keine Probebohrungen durchgeführt. Damit ist nicht klar, ob diese überhaupt an dieser Stelle errichtet werden können, zumal es schon bauliche Probleme mit dem Baugrund des Gebäudes gibt (siehe Geotechnisches Gutachten Teil 1 und 2). Dazu kommt noch, dass die am nächsten den Kaminen kommende Bohrung B 8 in 8,8 m Tiefe wegen Großgeschiebe abgebrochen wurde.

Folgende Aussage, welche unter Teil I - Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (August 2008), Seite 12 steht, kann technisch so nicht ausgeführt werden: „…Zur Anlieferung der Brennstoffe fahren die Fahrzeuge nach der Verwiegung in die allseits geschlossene Anlieferungshalle. Die Entladung erfolgt im Gebäude inneren. Die Abluft aus dem Bunker und der Anlieferungshalle wird abgesaugt und der Verbrennung zugeführt. Dadurch können keine diffusen Luftschadstoffemissionen, Stäube oder Gerüche in die Umgebungsluft gelangen.“

An Hand des schematischen Längsschnittes des KWL ist zu erkennen, dass von der Anlieferungshalle alle weiteren Gebäudekomplexe miteinander verbunden sind. Damit müsste überall ein Unterdruck geschaffen werden. Der Sog für den Unterdruck wäre so stark, dass die leichten Teile aus dem Bunker, z.B. Papier, in den Sauger gezogen würden. Das kann man ganz einfach selbst ausprobieren mit einen Staubsauger: ab welchem Abstand spürt man diesen Sog nicht mehr?

Das Gebäude könnte man sicher Luftdicht unter sehr hohen Kosten errichten, aber auf die Weise, wie die Tür aufgemacht wird, entweicht der Druck. Wenn man bedenkt, dass bei ungünstige Stunden vom Planer von 15 Lkw ausgegangen wird, kann das Tor gleich offen bleiben, weil die LKWs, die reinfahren, irgendwann auch wieder hinaus fahren müssen. Das bedeutet, dass 30 Fahrzeuge, also alle zwei Minuten, eines das Tor passiert.  

Gebäudehöhe nicht geklärt?

Teil 1: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (August 2008), unter 6.2. 2. steht u.a.:„…Kesselhaus 46 m…“ Dies ist das höchste Gebäude, was hier angegeben ist.Geotechnisches Gutachten Teil 2 unter 4: Geplantes Bauvorhaben steht u.a. (Seite 5) dazu: „…Die Gebäudehöhen werden sich zwischen 20 m und 48 m bewegen…“ 

Bericht 25.Juli 2008 KWL der Müller Sachsen GmbH Schornsteinhöhenberechnung, Immissionsprognose für Luftschadstoffe und Gerüche Seite 17: „…Die Gebäudehöhe beträgt gemäß [6] 41m über Geländeoberkante (Gebäudebreite 16m).…“

Kaminhöhe auch noch nicht geklärt?

Geotechnisches Gutachten Teil 1 unter 4: Geplantes Bauvorhaben steht u.a. (Seite 4) dazu: „…Der Stahlschornstein wird eine Höhe von ca. 80 m erreichen.…“ Geotechnisches Gutachten Teil 2 unter 4: Geplantes Bauvorhaben steht u.a. (Seite 5) dazu: „…Im Kesselhaus werden auch zwei Kamine mit je ca. 80 m bis 90 m Höhe eingebaut.…“ 

Teil 1: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, unter 6.2. steht u.a.: „…Die Bezugshöhe für die Ermittlung der maximalen Schornsteinhöhe ist eine Höhe von 275 m ü. HN.……Während sich die Gebäudehöhe auf die Baunullhöhe von 270 m ü. HN bezieht, wird bei den Schornsteinhöhen von der derzeitigen Geländeoberfläche ausgegangen, da diese Höhe den Berechnungen im Rahmen der Immissionsgutachten die Grundlage zugrunde gelegt wurde.…“

Entweder das Immissionsgutachten ist falsch oder die Kamine / Schornsteine sollen eine Höhe von 90 m erhalten! 

In den Simulationen des Werkes sind die Kamine schlecht oder überhaupt nicht zu sehen, damit bekommt man keine Vorstellung von der realen Höhe nach dem Bau des KWL.

Der Bunker und die zwei Kamine werden im Grundwasser / Schichtenwasser stehen, siehe Geotechnisches Gutachten Teil 2 unter 5: Baugrund- und Grundwasserverhältnisse (siehe Seite 14) Tabelle 2. Dazu fehlen Ausführungen. Zu den beiden Kaminen fehlt die gesamte Begutachtung.

Wichtig ist dabei auch die Aussage zur Aggressivität des Wassers (Geotechnisches Gutachten Teil 1 unter 5.5: Ergebnis einer Grundwasseranalyse auf betonangreifende Inhaltsstoffe (siehe Seite 9) da steht u.a.: „…Danach ist das Wasser aufgrund des erhöhten Anteiles kalkaggressiver Kohlensäure von 49 mg/l als „stark angreifend“ einzustufen.…“

In diesen Zusammenhang muss auch die pH-Wertunterschreitung (6,4) der Proben-Nr. MP 9 betrachtet werden, was weitere Untersuchungen erforderlich macht. Kalkaggressive Kohlensäure und pH-Wertunterschreitungen stehen in einen Zusammenhang, bei Erwärmung des Wassers steigt die Aggressivität.

Leider kann man im 1. Geotechnische Bericht vom 23.05.2008 zur Beurteilung von Standortfragen auch nichts dazu lesen!

Der schadstoffbehaftete Mutterboden kann nicht ohne Weiteres abtransportiert werden. Es ist auch praktisch nicht so ohne Weiteres möglich, schadstoffbelastete Gebiete einzugrenzen.

Weiterhin muss auch die Frage beantwortet werden, woher die überhöhten Belastungen kommen und welche Schlussfolgerungen es beim Bau des KWL gibt.

In allen Tabellen, auch bei denen mit Schadstoffberechnungen, wurde eine Betriebszeit von 8.000 h/a zur Berechnung verwendet, dass ist falsch, da die Anlage das ganze Jahr durchgängig gefahren wird. Auch die Jahresberechnung für ein ganzes Jahr reicht nicht aus, sondern es muss mit 16.000 h/a gerechnet werden. Dazu steht im Bericht 25.Juli 2008 KWL der Müller Sachsen GmbH Schornsteinhöhenberechnung, Immissionsprognose für Luftschadstoffe und Gerüche auf Seite 7 u.a.: „…Die Anlage soll durchgehend im Schichtbetrieb gefahren werden (8.760 h/a). Unter Berücksichtigung erforderlicher Zeiten für Revisions- und Wartungsarbeiten wird eine maximale Verfügbarkeit je Linie von bis zu 8.000 Volllaststunden/Jahr erwartet.…“

Mit anderen Worten, in ca. 8.000 h/a wird das KWL Schadstoffe aus zwei Schornsteinen zu den betroffenen Bürgern verschickt !

Was wird mit dem Restmüll und den Schadstoffen, der / die nach der Verbrennung übrig geblieben ist / sind?

Im gleichen Bericht vom 25.06.2008 steht auf Seite 10 u.a.: „…In den Kammern des Filters sind eine Vielzahl vertikal angeordneter Filterschläuche installiert, die das Rauchgas von außen nach innen durchströmt. Schadstoffbelastete Feststoffanteile bleiben an den Filterschläuchen haften. Die Schläuche werden mittels Druckluft gereinigt. Auf Grund der Schwerkraft gelangen die Feststoffanteile dabei direkt in einen im unteren Bereich des Filters angeordneten Bunker. Von dort werden sie zurück zum Turboreaktor oder zum Reststoffsilo geführt.

Hier stellen sich für mich Fragen.

Zum Turboreaktor:

-          Funktioniert die Anlage nicht und wird dadurch nicht alles verbrannt?

-          Soll die Anlage in einem zu schnellen Tempo gefahren werden?

-         Sollen die Schadstoffe solange wieder zugeführt werden, bis diese doch durch den Kamin verschwinden?

-          Um welche Schadstoffe handelt es sich?

Zum Reststoffsilo:

-          Werden die Reststoffe überhaupt nicht getrennt?

-          Wie gefährlich sind diese Reststoffe?

-          Welche Reststoffe werden den Reststoffsilo zugeführt?

Die Brennstoffe, die verbrannt werden sollen, sind keine Ersatzbrennstoffe, sondern aufgeschlüsselte Abfälle nach AVV! Es gibt einen Bundesverwaltungsbeschluss vom 14.08.2007 (BVerwG 7 B 42.07), in dem darauf verwiesen wird, dass erst nach dem ordnungsgemäßen und schadlosen Verbrennen die Abfalleigenschaft endet.   

Es werden viel mehr Schwermetalle aus den Kaminen auf uns zukommen, als bis jetzt zugegeben wird!!

Es gibt keine Aufschlüsslung, welche Abfälle in welcher Größenordnung verbrannt werden sollen!!

Die Berechnungen gehen von einer Kaminhöhe von 65 m so auch noch im Bericht 25.Juli 2008 KWL der Müller Sachsen GmbH Schornsteinhöhenberechnung, Immissionsprognose für Luftschadstoffe und Gerüche und 70 m aus, um die betroffenen Gebiete zu ermitteln; erforderlich wären aber 85 m bzw. 90 m.

Man geht in den Unterlagen immer wieder von Windrichtungen aus Süd-Ost und West aus, aber bei den Abbildungen der Zusatzbelastungen zeigt man die Richtungen Pulsnitz, Großröhrsdorf / Kleinröhrsdorf und Lichtenberg (siehe Bericht 25.Juli 2008 KWL der Müller Sachsen GmbH Schornsteinhöhenberechnung, Immissionsprognose für Luftschadstoffe und Gerüche).

Hier muss geklärt werden, wieso die Schadstoffe gegen den Wind fliegen!

Unklar ist auch, wenn man die Abbildungen zu den Schadstoffbelastungen betrachtet, dass die Entfernungen der Schadstoffverbreitung bei einer Schornsteinhöhe von 45 m genauso sind wie bei 65 m. Da kann etwas nicht stimmen.

Außer dem Gebiet Großröhrsdorf ist auch Pulsnitz als eine der hauptsächlich betroffenen Gebiete, bei dem Entwurf zum Bau des KWL wieder nicht mit in Betracht gezogen worden.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Kirchhübel 

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