keyvisual



Gerd Kirchhübel
Warum?
Vollung/MeißnerSeite
Grundschule O.
Verfassungsbeschwerd
Mündliche Anhörung
Berufung Wald u. UVP
Petitionsrecht
Flächennutzungsplan
Klage Müllgebühren
Abwasser
Niederschlagswasser
Untätigkeitsklage
Schnellbrief Straße
Staatsministerium 95
Gebührenbezahlung 95
Fahrt nach Brüssel
Urteil Information
SächsUIG Gutachten
Informationen Bund
Informationsrecht EU
Info. Verwendung IWG
MKW Leppersdorf
Antrag § 8 BImSchG
B-Plan
Flächennutzungsplan
Bürgerbegehren
Danke!
Impressum

Gerd Kirchhübel                                                                                                                    Bergstraße 22                                                                                                                            01896 Pulsnitz                                                                    Tel.035955/41191                                           

Gemeinderäte der Gemeinde Wachau                                                                       Teichstraße 4                                                                                                                          01454 Wachau

 

 

23.11.2008  

Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs „1.Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Kraftwerk Leppersdorf“ in der Fassung Oktober 2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund meiner Stellungnahme bitte ich Sie, dem o.g. Flächennutzungsplan keine Zustimmung zu erteilen!

Den Flächennutzungsplan der Gemeinde Wachau zu ändern ist erst dann möglich, wenn der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Kraftwerk Leppersdorf“ (vB-Plan KWL) mit Begründung und Umweltbericht mit Stand September 2008 bestätigt worden ist.

Der Flächennutzungsplan darf nicht geändert werden, wenn ein Bürgerentscheid durchgeführt werden soll, wo der Inhalt des Bürgerentscheides diesen Flächennutzungsplan mit betrifft. Dies ist hier der Fall, deshalb muss abgewartet werden, wie der Gemeinderat dazu entscheidet.

Es wurde keine Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Leppersdorf beantragt, welche aber notwendig wäre, um den Flächennutzungsplan zu ändern. Da für die Änderung des vB-Plan KWL, die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Leppersdorf“ erforderlich ist. Dazu findet man schon im Schreiben des Landratsamtes Kamenz vom 11.10.2007 von der Prüfstelle Bauleitpläne, unterzeichnet von Frau Schwan, auf Seite 1, die Begründung, da steht u.a.: …. Wie dem Vorhabensträger bekannt ist, ist das Flurstück 486/2 als „Erweiterungsfläche Nordost“ zum naturschutzrechtlichen Ausgleich für den durch den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Leppersdorf“ vorgenommenen Eingriff vorgesehen…. …Eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Leppersdorf“ hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen müsste also parallel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kraftwerk Leppersdorf“ erfolgen.“

Mit anderen Worten, wenn das Flurstück 486/2 abgeholzt werden soll, damit das „Kraftwerk Leppersdorf“ (KWL) an diese Stelle aufgebaut werden kann, muss der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Leppersdorf“ geändert werden. Weil das Flurstück 486/2 als Ersatz für die Errichtung des Müllermilchwerkes aufgeforstet und damit Bestand des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Leppersdorf“ wurde. Erst wenn der Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Leppersdorf“ und dem vB-Plan KWL der Gemeinderat Wachau zugestimmt hat, kann über die Änderung des Flächennutzungsplanes abgestimmt werden. 

Das bedeutet aber auch, dass ohne Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Leppersdorf“, auch kein vB-Plan KWL erstellt werden kann.

Außer dass es rechtliche Probleme gibt, wie oben dargestellt, sprechen weitere Fakten dafür, weder für den vB-Plan KWL noch für die Änderung des Flächennutzungsplanes zu sein.

So ist die Schornsteinhöhe noch nicht geklärt. Was aber Voraussetzung ist, um einschätzen zu können, ob diese Schornsteine in die Landschaft passen oder nicht. In den Dokumenten der Müller Sachsen GmbH zum vB-Plan KWL tauchen immer wieder Höhen von 85 m bis 90 m für die Schornsteine auf. Da die Spitze des Eierberges für den Straßenbau abgetragen werden soll, würden die beiden Schornsteine mit einer Höhe von 85 m bis 90 m weit sichtbar sein und nicht mehr in die Landschaft passen. „Es sei denn, sie sollen die Wahrzeichen der Oberlausitz werden?“ 

Die Experten der Müller Sachsen GmbH haben ein Kraftwerk geplant, welches aus 2 Verbrennungslinien und 2 Schornsteinen besteht. Dieses soll durchgehend das ganze Jahr (365 Tage) im Schichtbetrieb gefahren werden, dass sind 8.760 h/a. Unter Berücksichtigung erforderlicher Zeiten für Revisions- und Wartungsarbeiten wird eine mittlere Verfügbarkeit je Linie von 8.000 h/a (ca. 333 Tage) erwartet.

Mit anderen Worten, in ca. 333 Tage wird das KWL Schadstoffe aus zwei Schornsteinen zu den betroffenen Einwohner blasen und das restliche Jahr aus einem!

Den Berechnungen im Rahmen der Immissionsgutachten „Alt“ wurde sogar eine Schornsteinhöhe von 90 m zugrunde gelegt. Da die Müller Sachsen GmbH keine genaue Angabe zur Schornsteinhöhe macht, muss von einer Höhe von bis 90 m ausgegangen werden. Ansonsten hätte die Aussage, dass keine extra Genehmigung bis zu einer Höhe von 90 m erforderlich wäre, in der Begründung zum Bebauungsplan keinen Sinn. Damit sind viel mehr Menschen direkt betroffen vom KWL, als bis jetzt zugegeben wird.

Die Gutachter der Müller Sachsen GmbH haben ausgerechnet, dass die Schornsteine in einer Höhe von 45 m ausreichend wären, jedoch würde damit das Müllermilchwerk gefährdet und die Grenzwerte nach TA Luft überschritten. Dazu steht bei MÜLLER- BBM vom 25. Juli 2008 auf Seite 54 u.a.:

„Die Zusatzbelastungen der Stoffe Cadmium und Quecksilber würde die Irrelevanzkriterien der TA Luft in der (fiktiven) Ableithöhe von 45 m überschreiten.“

Deshalb wurde eine mindest Schornsteinhöhe von 65 m empfohlen. Ob das ausreicht, wird in der Stellungnahme der IFU GmbH Privates Institut für Analytik aus Lichtenau vom 29.02.2008 angezweifelt.

Hat es nicht immer geheißen, es gibt keine Gefahr aus dem Schornstein?

Es werden viel mehr Schwermetalle und andere Schadstoffe auf uns zukommen als bisher zugegeben wird. Die Berechnung der Schadstoffe ging bisher von 8000 Betriebsstunden im Jahr aus, es sind aber noch mehr für ein Jahr.

Die betroffenen Gebiete werden z.B. verstärkt durch Quecksilber ausgesetzt. Auch wenn es immer heißt, dass die Werte im Grenzwert liegen, kann keiner sagen, wann und unter welchen Umständen es für die Betroffenen gefährlich wird. Weil ihnen keiner den Nachweis erbringen kann, was diese in welchem Umfang an Nahrung und Getränke zu sich nehmen und wie viel Quecksilber darin enthalten ist. Aber auch nicht, wie viel Quecksilber über die Atemwege in den Körper gelangen! Umso mehr die Nahrungskette und das Wasser dem Quecksilber ausgesetzt ist, umso gefährlicher ist es für den Menschen. Nicht das einzelne Nahrungsmittel, welches sich noch im Grenzwert befindet, ist gefährlich, sondern die Summe aller. Wer weiß schon, dass Fische „Quecksilbersammler“ sind und im Raubfisch am meisten Quecksilber vorkommen kann.

Das Obst, das Gemüse und die Kleintierhaltung in unserer Region werden verstärkt von den Schadstoffen betroffen sein und keiner kann einschätzen, wie gefährlich das für den Einzelnen werden wird! Aus der Erfahrung und den Untersuchungen der Wissenschaft sind die am meist gefährdeten die Kinder, die schwangeren Frauen und deren ungeborenen Kinder sowie die älteren Menschen.

Nach Inbetriebnahme des geplanten KWL kann den Betroffenen aber keiner sagen, welche Schadstoffe wirklich auf sie zukommen, da auch nach Meinung der Fachexperten, nicht alle bekannt und untersucht worden sind!

Einen Großteil der Gefahren, des von der Müller Sachsen GmbH in Leppersdorf geplanten KWL, haben bereits Gutachter in ausreichender Form dargestellt, so dass ich dies nicht noch mal darstellen muss.

Es ist nicht bekannt, welche Auswirkungen manche Schadstoffe in zehn Jahren oder später haben werden. Davon sind u. a. in Pulsnitz die Grund- und Mittelschule, die Kindergärten, die Pulsnitzer- Kliniken (eventuell sogar Schließung), die Alten- und Pflegeheime, das altengerechte Wohnen, der Tourismus, die Gaststätten und die Pfefferküchler betroffen. Welche Wirkungen die Schadstoffe auf den Wald und das Grundwasser (Trinkwassereinzugsgebiet für die Brunnen Vollung, Großröhrsdorf Wald und Großröhrsdorf Wasserwiesen des ZBR) haben werden, ist auch nicht bekannt. Auf jeden Fall wird es zu einem Imageschaden für die Stadt Pulsnitz und dadurch zu einer höheren Arbeitslosigkeit kommen.

In unserer Region gibt es keine Abfälle zum Verbrennen, unser Abfallaufkommen reicht nicht einmal für die Müllverbrennungsanlage Lauta. Von den geplanten 110.000 Tonnen im Jahr können gerade noch ca. 80.000 Tonnen dieses Jahr durch den RAVON aufgebracht werden. Warum soll ein KWL entstehen, wenn hier kein Müll zum Verbrennen ist, als Konkurrenz für Lauta? 

Mit freundlichen Grüssen

Gerd Kirchhübel

Top