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Diese Rede wurde nicht gehalten, da die Mehrheit der CDU-Kreisräte der Empfehlung von Kreisrat Fleischer (SPD), mich sprechen zu lassen, nicht gefolgt ist.  

 

Rede vorm Kreistag Bautzen am 06.05.2013

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

sehr geehrte Damen und Herren Kreisräte,

die Notwendigkeit des Ausschusses zeigt sich aber schon darin, dass die Abfallgebührensatzung vor Ablauf der Kalkulationszeit Ende 2014 überarbeitet werden muss. Ich zitiere aus dem Mitteilungsblatt vom 27.04.2013, Ausgabe Radeberg:                                                                                                                                                                                 Laut Toralf Schöbel, amtierender Geschäftsführer des Ravon, werde diese Entwicklung zu einer Anpassung der Gebührenkalkulation ab dem nächsten Jahr führen. „Für 2012 und 2013 können wir es noch aus Rückstellungen abfedern“, erklärte er.

Meine Damen und Herren Kreisräte an dieser Stelle stellen sich erneute Fragen:                            Woher kommt die Rückstellung? Warum wurde diese Rückstellung gebildet? Wann wird die „Neue Kalkulation“ vorgelegt? Wird diese dann korrekt sein?                                   Laut Sächsischen Kommunalabgabengesetz und den Sächsischen Urteilen vom Oberverwaltungsgericht in Bautzen ist aber so eine Rücklage, zumindest wie diese verwendet wurde, rechtswidrig. Unter dem Strich muss eine zusätzlich Kalkulation bezahlt werden, was den Menschen im Landkreis nicht zu vermitteln ist, weil sie diese bezahlen müssen.

In der Begründung der Verwaltung auf Seite 2 steht u.a.:                                                              „Die Praxis der aktuellen Legislaturperiode stellt unter Beweis, dass die mit dem Thema Abfallwirtschaft beauftragten Ausschüsse des Kreistages neben ihren anderen Aufgaben sehr wohl in der Lage waren, alle aktuellen Fragen der kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises Bautzen fachlich und kommunalpolitisch so vorzuberaten, dass eine zweckentsprechende und zielführende Beschlussfassung des Kreistages ermöglicht wurde.“                                                                                                                                            Das sehe ich anders. Ich könnte es mir an dieser Stelle einfach machen und sagen, der Beweis ist da, dass dieser Satz nicht stimmt: die Kalkulation ist falsch!  Aber ich war selbst im Ex-Kreistag des Landkreises Kamenz in einem Ausschuss und weiß, wie wenig Zeit man für ein Thema hat. Da wurde sich oft von Seiten der Ausschussmitglieder auf die Empfehlung der Verwaltung verlassen. Als Kreisrat hatte man sich auf die Empfehlungen der Ausschüsse verlassen und danach abgestimmt. Wenn ich nicht genügend Zeit zum Überprüfen hatte, war immer die innere Frage, hoffentlich stimme ich jetzt nicht falsch ab. Der Bereich Abfall ist zu umfangreich und zeitaufwendig, so dass er in einem beratenden Ausschuss vorberaten werden müsste. Zur Erleichterung der Arbeit dieses Ausschusses sollte man Bürger des Landkreises mit dazu nehmen, welche sich mit diesem Themenkomplex beschäftigen.

In der Ablehnung der Verwaltung auf Seite 1, steht folgender Satz:                                             „Eine dem Petenten im Rahmen der Bearbeitung seiner Widersprüche zu Abfallgebührenbescheiden schriftlich angebotene Einsichtnahme in die den Gebühren zugrundeliegende Gebührenkalkulation wurde nicht wahrgenommen.“

Das stimmt!

Warum sollte ich Geld ausgeben und hinfahren, wenn mir die digitale Form des Dokumentes ebenso wie Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Kreisräte, vorliegt.

Vollständig haben Sie die Kalkulation  nicht erhalten und ich sollte sie auch nicht bekommen.

Ob ich da überhaupt etwas zu sehen bekommen hätte, wenn ich zur Einsichtnahme gefahren wäre, ist mehr als fragwürdig. Fakt ist, mit Schreiben vom 26.10.2011 an das Verwaltungsgericht Dresden, hatte Herr Landrat, als Beklagter, den Versuch unternommen, dass ich u. a. die Kalkulation bei Gericht nicht einsehen dürfe. Dies finden Sie alles auf meiner Internetseite unter Klage Müllgebühren, „LRA Akten verweigert“. Unter Klage Müllgebühren finden Sie zu Unterlagenverweigerungen noch viel mehr. Dass die von der Verwaltung erwähnten Unterlagen im Netz stehen, ist nur die Erfüllung des Gesetzes. Mit diesen Unterlagen kommen Sie aber leider nicht zum Ziel. Wichtiger sind die, welche nicht im Netz stehen.

Am wichtigsten ist die Einsicht in den Vertrag zwischen TA Lauta und RAVON. Da ist noch lange nicht alles bekannt. Laut Gerüchten soll dieser Vertrag nicht bis 2028 sondern bis 2033 gültig sein. Also 5 Jahre länger. Die Kosten für die Lieferung einer Tonne Müll an die TA Lauta sollen  gegenüber dem Vertragsbeginn auch um 20,00 € bis 30,00 € erhöht werden. Das würden im Jahr 2 bis 3 Mio. € mehr bedeuten.

Welche Forderungen die restlichen Unternehmen haben, ist mir nicht bekannt, da werden die Unterlagen nicht einmal bei Gericht vorgelegt. Da wird das „Märchen Datenschutz“ gebracht. Ich bin gern bereit zu beweisen, dass jeder von Ihnen berechtigt ist, diese Unterlagen einzusehen und kopiert zu bekommen. Dazu gibt es u.a. ein entsprechendes Urteil: Kläger war ich, Gerd Kirchhübel und die Beklagte war die Ex- Landrätin von Kamenz, Frau Kockert. Das besagte Urteil finden Sie ebenso auf meiner Internetseite unter der Überschrift „Urteil Informationen“.  

Aber, ich möchte es an dieser Stelle damit bewenden lassen und mich nicht mit weiteren Ablehnungen von Ihnen, sehr geehrter Herr Landrat und Ihrer Verwaltung auseinandersetzen.

Ziel dieses Ausschusses ist die Aufarbeitung der Vergangenheit, damit in Zukunft diese Fehler nicht mehr vorkommen. Mein Vorschlag, diesen beratenden Ausschuss „Untersuchungsausschuss“ zu nennen, hat symbolischen Charakter. Damit soll das Vertrauen der Menschen im Landkreis zu Ihnen, Herr Landrat und Ihrer Verwaltung und zu den Kreisräten wieder hergestellt werden. Rechtliche Schritte kann man daraus nicht herleiten das ist, wie man an der Zielstellung erkennen kann, von mir auch nicht gewollt. Was so ein beratender Ausschuss darf und kann ist genau in der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen festgelegt.  

Ich komme auch ohne diesen Ausschuss ans Ziel, das dauert nur etwas länger und die Leidtragenden sind die Menschen im Kreisgebiet, welche die zu hohen Müllgebühren weiter bezahlen müssen.                                                                                                                          Sehr geehrte Damen und Herren Kreisräte, dieser Ausschuss ist für Sie die Chance für einen Neuanfang. Nutzen Sie diese!

Ich stehe für Fragen während der Beratung über den Ausschuss gern zur Verfügung.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit

 

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