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Gerd Kirchhübel
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*    Gerd Kirchhübel     *     Bergstraße 22     *     01896 Pulsnitz     *    Tel. 035955/41191    *

12.04.2013

Leserbrief

Wie gewissenhaft muss der Haushalt beim AZV Obere Schwarze Elster sein?                                   

Bis zum 08.04.2013 war es möglich zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2013  (E. Haushalt 2013) mit dazugehörigem Wirtschaftsplan des Abwasserzweckverbandes (AZV) Obere Schwarze Elster (OSE) Einwände zu machen. Diese Möglichkeit habe ich wahrgenommen und habe den Verbandsräten empfohlen, dem E. Haushalt 2013 des AZV OSE, in dieser vorgelegten Fassung, nicht zuzustimmen!                                           Normalerweise hätte der E. Haushaltssatzung 2013 bis spätestens 30. November 2012 von der Verbandsversammlung des AZV OSE beschlossen werden müssen und dann der Rechtsaufsicht vorgelegt werden müssen. Im Gesetz „Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen“ steht es so. Damit ist der E. Haushaltssatzung 13 des AZV OSE zu spät ausgelegt worden und wird rechtswidrig zu spät durch die Verbandsversammlung bestätigt.

Die Eingliederung (Fusionierung) AZV „Pulsnitztal“ mit AZV OSE wurde am 26. Juli 2002 rechtskräftig! Laut Kommunalabgabengesetz muss nach 10 Jahren eine gemeinsame Satzung sein! Damit hätte auch eine „Neue Kalkulation“ durchgeführt werden müssen. Also auch schon letztes Jahr! Warum hält man sich nicht ans Gesetz?                                            Was macht da die Rechtsaufsicht?

Die einzelnen Positionen im E. Haushalt 2013 sind nicht fortlaufend nummeriert. Hinzukommt, dass mit Abkürzungen gearbeitet wird, so dass man bei Erklärungen - wenn überhaupt - kaum klar kommt. Dazu kommt das bei der Erklärung andere Begriffe verwendet werden, so dass man nur raten kann.                                                                                  

Des Weiteren wurden bei den Erklärungen die jeweiligen Summen ab- oder aufgerundet, so dass die Zuordnung erschwert wird oder gar nicht möglich ist. Es treten hier Divergenzen auf, nicht nur in Höhe von 100 €, sondern tausende von Euro. Z.B. unter Materialaufwand von TEUR 2.909 fehlen 3.000 €, was nichts mit ab- oder aufgerundet zu tun hat. Wenn ich Geschäftsbesorger TEUR 2.157, Schlammbeseitigung und Fäkalienabfuhr TEUR 440 sowie TEUR 309 für Havariebeseitigung zusammenrechne komme ich nur auf TEUR 2.906. Wo sind die 3.000 €? U.a. ist mir noch aufgefallen bei „Sonstiger betrieblicher Aufwendung“ kann nicht zugeordnet werden, an wen diese Gelder gehen. Wurde da doppelt geplant?                  Deshalb wäre richtiger, man würde, wie in jeder ordentlichen Haushaltssatzung, mit Schlüsselzahlen arbeiten!

Da ich selbst Revisor in einem Verein bin, würde ich so einem Haushalt nicht zustimmen. Wenn dort 1 Cent fehlen würde, gäbe es keine Ruhe bis dies geklärt ist und nicht nur wegen mir! Gerd Kirchhübel                                                    

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Bautzen

Abwasser: Kleine Leute müssen die Zeche zahlen

Freitag, 4. Mai 2012

Gerd Kirchhübel

Vertreter des Abwasserverbandes erklärten die höheren Gebühren in der Stadtratssitzung am 17.04.2012 in Pulsnitz, weil viele Betroffene damit so nicht einverstanden sind.
Auch Herr Dantz als Verbandsvorsitzende des AZV Obere Schwarze Elster versuchte die Hintergründe der Gebührenerhöhungen zu erklären. Diese Erhöhungen betrifft nur das Entsorgungsgebiet (EG) Pulsnitz, früher AZV „Pulsnitztal“. Die Erhöhung der Grundgebühren ist wegen Schuldenabbau.
Herr Dantz vertritt die Meinung er könnte es den Einwohnern des EG Kamenz nicht zumuten, diese Schulden des ehemaligen AZV „ Pulsnitztal“ mit abzuarbeiten. Warum wurde da mit dem AZV Obere Schwarze Elster fusioniert? Der Gesetzgeber schreibt im KAG vor, dass spätestens nach 10 Jahren eines Zusammenschlusses eine gemeinsame Einrichtung und damit Gebührensatzung sein muss. Am 25.Juli 2002 ist das Sächsische Amtsblatt erschienen, wo die Eingliederung (Fusionierung) bekannt gegeben wurde. Das bedeutet der letzte Termin zur gemeinsamen Beitragssatzung ist der 26. Juli 2012! (weiter
hier...)

 

 

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